Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Was regelt das Medizinal-Cannabisgesetz?

Häufige Fragen

Was regelt das MedCanG?

Das Medizinal-Cannabisgesetz regelt, wie Cannabis zu medizinischen Zwecken verschrieben und abgegeben werden darf. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG dürfen nur Ärztinnen und Ärzte verschreiben. Nach § 3 Abs. 2 erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.

Ist das MedCanG dasselbe wie das KCanG?

Nein. Das KCanG regelt Erwachsenen den Besitz und den Eigenanbau von Cannabis zum Konsum innerhalb fester Grenzen. Das MedCanG regelt Cannabis zu medizinischen Zwecken über Verschreibung und Apotheke. Beide Gesetze betreffen die Pflanze, aber mit unterschiedlichen Regeln und Zielen.

Wo finde ich den Wortlaut des MedCanG?

Der Wortlaut ist kostenlos auf gesetze-im-internet.de abrufbar. Die Vorschrift zur Verschreibung steht in § 3 MedCanG, die Regeln zur Abgabe in § 3 Abs. 2. Bei Fragen zur Auslegung hilft eine Beratungsstelle oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. BfArM Medizinisches Cannabis (bfarm.de)
  3. Gesetze im Internet: MedCanG (§§ 2, 4 und 5)
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 1

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