Medizinalcannabis · MedCanG und Rechtsrahmen

Warum gilt Medizinalcannabis rechtlich als Arzneimittel?

Häufige Fragen

Ist Medizinalcannabis ein Arzneimittel oder ein Betäubungsmittel?

Seit April 2024 ist Medizinalcannabis nach Angaben der ABDA ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Zuvor war es ein Betäubungsmittel. Es darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und nur in der Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden.

Quellen

  1. MedCanG, Gesamttext (gesetze-im-internet.de)
  2. ABDA, Medizinisches Cannabis (abda.de)
  3. BMG, FAQ Cannabis als Medizin (bundesgesundheitsministerium.de)
  4. UPD, Beratungsangebot (patientenberatung.de)
  5. BfArM, Pressemitteilung zur Cannabisagentur 2017 (bfarm.de)
  6. feel-ok.ch, Mischkonsum

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