Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Muss man Cannabisblüten jetzt selbst bezahlen?

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Cannabisblüten?

Nein. Laut KBV gehören Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon kann die Kasse unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB V weiter bezahlen.

Wer darf Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben?

Nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur Ärztinnen und Ärzte. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung. Das gilt auch, wenn du die Kosten selbst trägst.

Kann ich selbst bezahlte Kosten von der Kasse zurückfordern?

Nach § 13 Abs. 3 SGB V unter engen Voraussetzungen, etwa bei zu Unrecht abgelehnter Leistung. Für Blüten hat das LSG Hamburg laut Apotheke Adhoc in einem Einzelfall eine Kostenübernahme für die Selbstbeschaffung per Privatrezept verneint.

Quellen

  1. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  2. SGB V § 31 Arzneimittel
  3. SGB V § 13 Kostenerstattung
  4. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  5. MedCanG § 25 Strafvorschriften
  6. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  7. SGG § 84 Widerspruchsfrist
  8. UPD: Beratungsangebot

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