Muss man Cannabisblüten jetzt selbst bezahlen?
Ja, wer Cannabisblüten weiter nutzen möchte, muss die Kosten nach heutigem Stand selbst tragen. Laut Praxisnachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 30. Juli 2026 gehören Cannabisblüten nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Ärztinnen und Ärzte dürfen sie nicht mehr zulasten der Kassen verordnen. Die Höhe der Kosten nennt dieser Artikel nicht, weil wir dafür keine belastbare Quelle gelesen haben. Die Preise nennt dir die Apotheke.
Was seit dem 30. Juli 2026 gilt
Die KBV schreibt, Cannabisblüten seien mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen worden. Der Wortlaut von § 31 Abs. 6 SGB V nennt Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Blüten kommen darin nicht vor. Mehr zur Rechtslage steht im Artikel Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten?.
Was weiter von der Kasse bezahlt werden kann
Für Extrakte und die genannten Wirkstoffe kann die Kasse nach § 31 Abs. 6 SGB V zahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erste Verordnung genehmigt ist. Zuvor ist nach dem Gesetzeswortlaut ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel vorgesehen. Ob eine Umstellung für dich medizinisch infrage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Der Artikel Übernimmt die Kasse Cannabis-Extrakte? erklärt die Voraussetzungen.
Wenn du Blüten selbst bezahlst
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Abgabe erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung. Auch wer selbst zahlt, braucht also eine ärztliche Verschreibung und eine Apotheke. Apotheke Adhoc schildert einen Fall, in dem die Verordnung seit dem Stichtag auf Privatrezept erfolgt. Ob deine Praxis Blüten privat verordnet, entscheidet sie selbst. Frag deshalb vorher nach, besprich Dosis und Menge und lass dir von der Apotheke die Kosten nennen.
Unwahre Angaben, um eine Verschreibung zu erhalten, sind nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 MedCanG strafbar. Gib gegenüber der Praxis deshalb nur zutreffende Angaben an.
Kannst du die Kosten später erstattet bekommen?
Nach § 13 Abs. 3 SGB V erstattet die Krankenkasse Kosten für selbstbeschaffte Leistungen, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und der Versicherte dadurch Kosten hatte, soweit die Leistung notwendig war. Für Blüten hat das Landessozialgericht Hamburg nach dem Bericht von Apotheke Adhoc vom 26. Oktober 2026 in einem Einzelfall einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Selbstbeschaffung per Privatrezept verneint. Mehr dazu steht im Artikel Kann man Cannabis-Kosten nachträglich erstatten lassen?.
Privatversicherung und Beihilfe
Die Regeln des § 31 SGB V betreffen gesetzlich Versicherte. Bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich die Erstattung nach deinem Tarif. Der Artikel Wie läuft die Kostenerstattung bei privater Krankenversicherung? zeigt, wie du das klärst.
Wenn die Kosten dich belasten
Sprich mit deiner Praxis, bevor du die Behandlung änderst oder beendest. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei zu Krankenversicherung und Patientenrechten. Eine Sozialberatung erklärt Hilfen vor Ort. Gegen einen ablehnenden Bescheid der Kasse kannst du binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Artikel Kann man gegen die Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegen? beschreibt die Schritte.
Ärztliche Begleitung
Änderungen an Dosis, Präparat oder Anwendung sprichst du vorher mit der verordnenden Praxis ab. Das gilt auch dann, wenn die Kostenfrage Druck macht. Nebenwirkungen und Veränderungen deines Befindens meldest du der Praxis.
Im Straßenverkehr sind nach § 24a Abs. 4 StVG die Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a nicht anzuwenden, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Ob du in deiner Lage fahren darfst, klärst du mit der Praxis.
Was du als Nächstes tun kannst
Kläre mit deiner Praxis, ob eine Umstellung auf ein Präparat infrage kommt, das die Kasse bezahlt. Frag die Kasse schriftlich nach dem Stand deiner Verordnung. Den Ablauf der Abgabe beschreibt der Artikel Wie läuft die Abgabe von Medizinalcannabis in der Apotheke ab? Weitere Beiträge bündeln die Themen zum Medizinalcannabis.
Häufige Fragen
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Cannabisblüten?
Nein. Laut KBV gehören Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon kann die Kasse unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 6 SGB V weiter bezahlen.
Wer darf Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben?
Nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur Ärztinnen und Ärzte. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 MedCanG nur im Rahmen des Apothekenbetriebs gegen Vorlage der Verschreibung. Das gilt auch, wenn du die Kosten selbst trägst.
Kann ich selbst bezahlte Kosten von der Kasse zurückfordern?
Nach § 13 Abs. 3 SGB V unter engen Voraussetzungen, etwa bei zu Unrecht abgelehnter Leistung. Für Blüten hat das LSG Hamburg laut Apotheke Adhoc in einem Einzelfall eine Kostenübernahme für die Selbstbeschaffung per Privatrezept verneint.