Wie läuft die Abgabe von Medizinalcannabis in der Apotheke ab?
Medizinalcannabis gibt es in Deutschland nur über die Apotheke. Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nach § 3 Abs. 2 des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke und gegen Vorlage der Verschreibung. Wer Medizinalcannabis braucht, geht also zuerst zur Ärztin oder zum Arzt und danach mit der Verschreibung in die Apotheke.
Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nach § 3 Abs. 1 MedCanG nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Die Verschreibung ist also der erste Schritt. Ob eine bestimmte Praxis die Verordnung übernimmt, klärst du direkt dort. Mehr dazu steht im Artikel Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?
Der Ablauf in fünf Schritten
- Ärztliche Verschreibung: Die Ärztin oder der Arzt stellt die Verschreibung aus.
- Apotheke wählen: Du entscheidest, in welcher Apotheke du die Verschreibung einlöst.
- Vorlage: Du legst die Verschreibung in der Apotheke vor.
- Abgabe: Die Apotheke gibt das Medizinalcannabis gegen diese Vorlage ab.
- Nachfragen: Du klärst in der Apotheke Fragen zur Anwendung und zu anderen Medikamenten.
Die Reihenfolge ergibt sich aus § 3 MedCanG: Ohne Verschreibung gibt es keine Vorlage, und ohne Vorlage keine Abgabe.
Warum die Abgabe an die Apotheke gebunden ist
Nach § 3 Abs. 2 MedCanG erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke. Ein Angebot außerhalb dieses Wegs ist nach dem Gesetz keine Abgabe, die das MedCanG vorsieht.
Wer ein Angebot von einer Stelle erhält, die keine Apotheke ist, sollte vorsichtig sein. Das gilt besonders, wenn zugleich keine ärztliche Verschreibung verlangt wird. Frag in diesem Fall die Ärztin oder den Arzt, ob das Angebot zu deiner Behandlung passt.
Was du zur Apotheke mitnimmst
Das Gesetz nennt die Vorlage der Verschreibung als Voraussetzung für die Abgabe. Ergänzend lohnt es sich, eine Liste deiner anderen Medikamente mitzunehmen. So lassen sich mögliche Wechselwirkungen mit anderen Mitteln besser besprechen. Notiere dir außerdem deine Fragen, bevor du vor dem Tresen stehst. Viele Fragen vergisst man im Gespräch, wenn man sie nicht aufgeschrieben hat.
Fragen für den Apothekenbesuch
- Wie lange ist das Medizinalcannabis nach der Abgabe haltbar, und wie lagere ich es?
- Gibt es Hinweise zur Anwendung, die ich unbedingt beachten sollte?
- Welche Wechselwirkungen mit meinen anderen Mitteln sind möglich?
- Wann sollte ich die nächste Abgabe einplanen, und was ist dafür nötig?
- Was mache ich, wenn eine Frage erst nach Feierabend auftaucht?
Wichtig ist, dass du die Antworten verstehst. Wenn etwas unklar bleibt, frag nach, bis es klar ist.
Die Apotheke ersetzt keine ärztliche Beratung
Fragen zur Diagnose, zur Dosierung und zur Behandlung gehören zur Ärztin oder zum Arzt. Die Apotheke kann bei der Abgabe und bei Fragen zum Umgang helfen. Ob die Therapie angepasst wird, besprichst du mit der verschreibenden Praxis.
Gesundheit und Sicherheit
Über Nebenwirkungen und Risiken einer Behandlung klärt dich die Ärztin oder der Arzt auf. Das BIÖG weist zum Freizeitkonsum darauf hin, dass das junge Gehirn sich in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet und dass Menschen, die kiffen, häufiger eine Psychose bekommen als Menschen, die nicht kiffen. Sprich solche Risiken, auch eine Psychose in der Familie, in deinem Gespräch mit der Praxis an.
Straßenverkehr nicht vergessen
Nach dem Einnehmen gilt im Straßenverkehr § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort liegt die Grenze für THC bei 3,5 ng/ml im Blutserum. Das Gesetz nennt außerdem eine Ausnahme für THC, das aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt (§ 24a Abs. 4 StVG). Ob diese Ausnahme in deinem Fall greift, besprichst du mit der Ärztin oder dem Arzt.
Wohin du dich wenden kannst
Bei Fragen zur Verschreibung ist die verschreibende Praxis die erste Adresse. Für die Abgabe ist die Apotheke die richtige Stelle. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht auf seiner Seite Hinweise für Patientinnen und Patienten, und es gibt eigene Hinweise für Apothekerinnen und Apotheker. Zur Frage, welche Beratung die Apotheke bietet, lies den Artikel Muss die Apotheke über Medizinalcannabis beraten?
Rechtliche Fragen
Bei Streit über eine Verschreibung oder eine Abgabe gilt: Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Bei Fragen zum eigenen Konsum erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Kann ich Medizinalcannabis ohne Apotheke bekommen?
Nach § 3 Abs. 2 MedCanG erfolgt die Abgabe an Endverbraucher nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke. Eine Abgabe außerhalb dieses Wegs sieht das Gesetz nicht vor. Wer ein Angebot ohne Apotheke und ohne Verschreibung erhält, sollte es vorher mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen.
Was brauche ich für die Abgabe in der Apotheke?
Die Vorlage der Verschreibung ist die gesetzliche Voraussetzung nach § 3 Abs. 2 MedCanG. Weitere Unterlagen erfragst du am besten direkt in der Apotheke. Eine Liste deiner anderen Medikamente hilft beim Gespräch über Wechselwirkungen.
Wen kann ich fragen, wenn die Apotheke das Medizinalcannabis nicht vorrätig hat?
Frag die Apotheke, ob sie eine Lösung kennt, und sprich mit der verschreibenden Praxis, welche Möglichkeiten bestehen. Für Fragen zur Verschreibung ist die Praxis die erste Adresse. Die Apotheke kann dir sagen, welche Schritte bei ihr möglich sind.