Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Kann man Cannabis-Kosten nachträglich erstatten lassen?

Häufige Fragen

Kann die Krankenkasse Cannabis-Kosten nachträglich übernehmen?

Das entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall. Eine verlässliche Auskunft bekommst du direkt von der Kasse, am besten schriftlich. Sammle vorher alle Verordnungen, Rechnungen und Schreiben, damit du deinen Fall vollständig darstellen kannst.

Muss ich für einen Präparatewechsel eine neue Genehmigung haben?

Laut KBV ja, es sei denn, die Verordnung kommt von einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der vom Genehmigungsvorbehalt befreit ist. Kläre das vor dem Wechsel mit Praxis und Kasse.

Wer hilft mir, wenn die Kasse abgelehnt hat?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hilft beim Verständnis des Bescheids und bei den nächsten Schritten. Der übliche Weg ist ein Widerspruch. Für komplizierte Fälle kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht unterstützen.

Quellen

  1. SGB V § 31 Arzneimittel
  2. SGB V § 13 Kostenerstattung
  3. KBV: Cannabisarzneimittel
  4. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  5. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  6. UPD: Beratungsangebot
  7. StVG § 24a
  8. SGG § 84 Widerspruchsfrist

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