Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gilt die Erstattung für laufende Blütentherapien weiter?

Häufige Fragen

Muss ich eine laufende Blütentherapie jetzt abbrechen?

Du beendest sie nicht eigenmächtig. Laut KBV müssen Ärztinnen und Ärzte Patienten, die bisher mit Blüten behandelt wurden, auf ein anderes cannabishaltiges Arzneimittel umstellen, wenn die Verordnung zulasten der Kasse laufen soll. Plane Zeitpunkt und Präparat mit der Praxis.

Brauche ich für die Umstellung eine neue Genehmigung?

Laut KBV ja, es sei denn, die Verordnung kommt von einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der vom Genehmigungsvorbehalt befreit ist. Bei Dosisanpassungen und beim Wechsel zu anderen Extrakten in standardisierter Qualität ist nach § 31 Abs. 6 SGB V keine erneute Genehmigung nötig.

Gilt meine Extraktbehandlung weiter?

Laut KBV haben Patienten, die vor dem 30. Juli 2026 mit Extrakten oder Rezepturen behandelt wurden, weiterhin Anspruch, und Folgeverordnungen sind möglich. Den sechsmonatigen Therapieversuch müssen sie nicht nachholen.

Quellen

  1. KBV: Cannabisarzneimittel
  2. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  3. SGB V § 31 Arzneimittel
  4. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  5. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  6. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  7. SGG § 84 Widerspruchsfrist

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