Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Übernimmt die Kasse Cannabis-Extrakte?

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse Cannabis-Extrakte automatisch?

Nein. Die Kasse prüft jeden Antrag einzeln. Nach § 31 Abs. 6 SGB V braucht die erste Verordnung die Genehmigung der Kasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnen ist. Lass dir die Zusage schriftlich bestätigen, bevor du mit der Behandlung beginnst.

Was muss die Verordnung für einen Extrakt enthalten?

Die Verordnung sollte Form, Konzentration, Dosierung und Menge eindeutig nennen. Außerdem gehört die medizinische Begründung dazu. Fehlen diese Angaben, kann die Apotheke die Abgabe verzögern und die Kasse die Erstattung verweigern. Frag die Praxis, bevor du einreichst.

Quellen

  1. SGB V § 31 Arzneimittel
  2. KBV: Cannabisarzneimittel
  3. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  4. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  5. SGG § 84 Widerspruchsfrist
  6. BfArM: Medizinisches Cannabis

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.