Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten?

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Cannabisblüten?

Nein. Laut KBV gehören Cannabisblüten seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon nennt § 31 Abs. 6 SGB V weiterhin.

Muss ich Cannabisblüten jetzt selbst bezahlen?

Zulasten der Kasse dürfen Blüten laut KBV nicht mehr verordnet werden. Ob und wie die Praxis sie privat verordnet, klärst du mit ihr. In dem von Apotheke Adhoc berichteten Hamburger Fall erfolgte die Verordnung auf Privatrezept. Preise nennt dieser Artikel nicht.

Muss ich bei einer Umstellung eine neue Genehmigung einholen?

Laut KBV ja, es sei denn, die Verordnung kommt von einer Ärztin oder einem Arzt, die oder der vom Genehmigungsvorbehalt befreit ist. Wer vor dem 30. Juli 2026 mit Extrakten oder Rezepturen behandelt wurde, behält laut KBV den Anspruch.

Quellen

  1. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  2. KBV: Cannabisarzneimittel
  3. SGB V § 31 Arzneimittel
  4. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  5. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  6. BDCan: GKV-Kostenübernahme, aktueller Stand
  7. SGG § 84 Widerspruchsfrist

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