Medizinalcannabis · Kostenübernahme durch Krankenkassen

Kann man gegen die Ablehnung der Kasse Widerspruch einlegen?

Häufige Fragen

Kann ich gegen die Ablehnung meiner Krankenkasse Widerspruch einlegen?

Ja. Nach § 84 Abs. 1 SGG ist der Widerspruch binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Bescheid erlassen hat. Begründe ihn und bewahre eine Kopie auf. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, gilt nach § 66 Abs. 2 SGG eine Frist von einem Jahr.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Dann kann eine Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt sein. Sie ist nach § 87 SGG binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids zu erheben. Bei dringendem Bedarf kommt zusätzlich ein Eilantrag in Betracht. Vorher lohnt sich eine Beratung durch eine Patientenberatung, einen Sozialverband oder eine Fachanwältin für Sozialrecht.

Quellen

  1. SGG § 84 Widerspruchsfrist
  2. SGG § 66 Rechtsbehelfsbelehrung
  3. SGG § 87 Klagefrist
  4. SGB V § 31 Arzneimittel
  5. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe
  6. KBV Praxisnachricht vom 30.07.2026: Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig
  7. Apotheke Adhoc, 26.10.2026: Kein Anspruch trotz Aufschub
  8. BfArM: Medizinisches Cannabis

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