Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Welche Regeln des Konsumcannabisgesetzes gelten heute?

Häufige Fragen

Wie viel Cannabis darf man im Alltag besitzen?

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm bei Blüten oder Pflanzenmaterial erlaubt (§ 3 Abs. 2 KCanG). Wer mehr besitzt, sollte sich rechtlich beraten lassen.

Wo darf man nicht konsumieren?

Konsum ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Öffentlicher Konsum ist in Schulen und deren Sichtweite verboten, ebenso auf Kinderspielplätzen und in Kinder- und Jugendeinrichtungen. In Fußgängerzonen gilt das Verbot zwischen 7 und 20 Uhr (§ 5 KCanG).

Wie viele Pflanzen darf man anbauen?

Der Eigenanbau ist auf nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3: Besitz
  2. Konsumcannabisgesetz § 5: Konsumverbote
  3. Konsumcannabisgesetz § 6: Werbe- und Sponsoringverbot
  4. Konsumcannabisgesetz § 9: Eigenanbau
  5. Konsumcannabisgesetz § 11: Erlaubnis
  6. Konsumcannabisgesetz § 16: Mitgliedschaft
  7. Konsumcannabisgesetz § 19: Weitergabe
  8. KCanG § 2
  9. KCanG § 34
  10. KCanG § 36
  11. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  12. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  13. Sucht & Drogen Hotline

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