Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Konsum im Gesetz?

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Konsum im KCanG?

Der Besitz wird in § 3 KCanG über Mengen geregelt: bis 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren, am Wohnsitz bei Blüten bis 50 Gramm. Der Konsum wird in § 5 KCanG über Orte und Anwesenheit geregelt, etwa Verbote in der Gegenwart Minderjähriger, an Schulen und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Beides muss man getrennt prüfen.

Darf ich in der Wohnung konsumieren, wenn Kinder zu Besuch sind?

Nein. Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Es kommt darauf an, ob Kinder unmittelbar anwesend sind, nicht darauf, ob sie mitkonsumieren. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  5. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz

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