Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Wie weit darf man vom Schuleingang entfernt konsumieren?

Häufige Fragen

Wie weit darf man von einer Schule entfernt konsumieren?

Als Grenze nennt das Gesetz 100 Meter: Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich der Schule besteht keine Sichtweite mehr, das Verbot für Schulen greift dann nicht. Innerhalb der 100 Meter kann es greifen. Andere Verbote, etwa in Gegenwart von Minderjährigen (§ 5 Abs. 1), bleiben unberührt. Im Zweifel hältst du mehr Abstand.

Gilt das Schulverbot nur während des Unterrichts?

Die Vorschrift nennt für Schulen keine Uhrzeiten. Die Zeiten von 7 bis 20 Uhr betreffen nur die Fußgängerzonen. Wer also außerhalb des Unterrichts an einer Schule konsumiert, sollte die Sichtweite trotzdem im Blick behalten.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. BIÖG: Informationen für Lehrkräfte
  3. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche

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