Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Dürfen Polizisten Cannabis kontrollieren und Besitz prüfen?

Häufige Fragen

Darf die Polizei bei Cannabis den Besitz kontrollieren?

Die Polizei darf kontrollieren, wenn ein Anlass besteht. Bei einem Tatverdacht ergeben sich Befugnisse etwa aus der Strafprozessordnung, zum Beispiel zur Identitätsfeststellung (§ 163b StPO). Mengen und Verbote regelt das KCanG, etwa die Grenze von 25 Gramm unterwegs in § 3 Abs. 1 KCanG.

Muss ich bei einer Kontrolle etwas über meinen Konsum sagen?

Bei einem Tatverdacht kann die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung treffen (§ 163b StPO). Zur Sache musst du dich nicht äußern (§ 136 Abs. 1 StPO), und du darfst jederzeit einen Verteidiger befragen. Lass dich vor Aussagen von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.

Was gilt bei einer Blutprobe im Straßenverkehr?

Für den Straßenverkehr gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei einem Verdacht kann eine Blutprobe angeordnet werden (§ 81a StPO). Frage nach der Rechtsgrundlage und hol dir Rechtsrat, wenn Unklarheiten bleiben.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel (gesetze-im-internet.de)
  4. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage
  5. StPO § 163b, Identitätsfeststellung
  6. StPO § 81a, Körperliche Untersuchung
  7. StPO § 136, Erste Vernehmung
  8. KCanG § 34
  9. KCanG § 36

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