Dürfen Polizisten Cannabis kontrollieren und Besitz prüfen?
Die Polizei darf auch bei Cannabis kontrollieren, wenn es dafür einen Anlass gibt. Wie weit ihre Befugnisse im Einzelfall reichen, hängt vom Anlass und von den gesetzlichen Grundlagen ab, bei einem Tatverdacht etwa von der Strafprozessordnung (StPO). Das KCanG selbst regelt Mengen, Verbote und Strafen. Es legt aber nicht fest, wie eine Kontrolle abläuft.
Anlässe für eine Kontrolle
Eine Kontrolle kann bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erfolgen, bei einem Einsatz in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen oder bei einem konkreten Verdacht. Auch Hinweise aus der Nachbarschaft können Anlass sein. Wer Cannabis dabei hat, sollte wissen, dass die Mengen des KCanG entscheidend sind: bis zu 25 Gramm unterwegs für Personen ab 18 Jahren (§ 3 Abs. 1 KCanG). Wer außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt mehr als 25 und bis zu 30 Gramm dabei hat, handelt ordnungswidrig (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG). Bei mehr als 30 Gramm liegt eine Straftat vor (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG).
Im Straßenverkehr gilt eine eigene Regel. Ein Verstoß gegen die Grenzwerte nach § 24a StVG wird unabhängig von der Menge geprüft, denn dort geht es um die Wirkung im Blut. Die Grenze für THC im Blutserum liegt bei 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG). Der Grenzwert bezieht sich auf das Blutserum.
Was die Polizei prüfen darf
Ist jemand einer Straftat verdächtig, können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 163b Abs. 1 StPO). Unter weiteren Voraussetzungen sind auch die Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen zulässig, nämlich wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Rechtsfrage. Für Ordnungswidrigkeiten, etwa im Straßenverkehr, ordnet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage ein.
Bei einem Verdacht auf Drogenkonsum im Straßenverkehr kommt eine Blutprobe in Betracht. Nach § 81a StPO darf ein Arzt dem Beschuldigten Blut entnehmen, auch ohne Einwilligung, wenn kein Nachteil für die Gesundheit zu befürchten ist. Die Anordnung steht dem Richter zu, bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 81a Abs. 2 StPO). Frag nach der Rechtsgrundlage.
So verhältst du dich bei einer Kontrolle
- Bleib ruhig und antworte sachlich auf die Fragen zur Person.
- Frag nach dem Grund der Kontrolle und nach der Rechtsgrundlage, wenn dir etwas unklar ist.
- Zur Sache musst du nichts sagen. Beschuldigten steht es frei, sich zu äußern oder nicht auszusagen, und sie dürfen jederzeit einen Verteidiger befragen (§ 136 Abs. 1 StPO).
- Notiere Uhrzeit, Ort, Beamtennummer und den Ablauf, sobald du kannst.
Ein Hinweis zu Unterlagen: Hast du ein Medikament mit THC verordnet bekommen, zeige die Verschreibung und die Apothekenpackung. Das erleichtert die Klärung und zeigt, woher das Präparat stammt.
Was nach einer Kontrolle passiert
Nach der Kontrolle kann eine Anzeige oder ein Bußgeldverfahren folgen. Dafür gibt es Fristen, zum Beispiel für einen Einspruch gegen einen Bescheid. Wer ein Schreiben bekommt, sollte es sofort prüfen und notieren, was es verlangt. Das Wort Frist steht meist ausdrücklich im Schreiben.
Der Vorgang wird dokumentiert. Wer Einsicht in die Akte nehmen will, wendet sich an eine Rechtsvertretung.
Schutz junger Menschen bei Kontrollen
Bei Minderjährigen können besondere Regeln gelten. Eltern sollten in diesem Fall möglichst früh Beratung suchen. Eine Übersicht bietet der Artikel Was passiert, wenn die Polizei Minderjährige mit Cannabis erwischt?.
Die Regeln zum Konsum in Gegenwart von Minderjährigen gelten unabhängig von einer Kontrolle. Wer sie verletzt, muss mit Folgen rechnen (§ 5 Abs. 1 KCanG).
Rechte und Pflichten bei Personenkontrollen
Bei einem Tatverdacht kann die Polizei die zur Feststellung deiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 163b StPO). Zur Sache musst du dich nicht äußern (§ 136 Abs. 1 StPO). Du darfst nach dem Grund der Maßnahme fragen. Wenn du den Vorgang später prüfen willst, hilft es, Dienststelle, Datum und Uhrzeit zu notieren und die Dienstnummern der beteiligten Beamten, sofern das möglich ist.
Blutprobe und Ergebnis
Bei einem Verdacht auf Drogenkonsum im Straßenverkehr kann eine Blutprobe angeordnet werden (Voraussetzungen: § 81a StPO, siehe oben). Der THC-Grenzwert nach § 24a Abs. 1a StVG bezieht sich auf das Blutserum. Wer das Ergebnis anzweifelt, bespricht das mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, bevor Fristen verstreichen.
Nach der Kontrolle: Dokumentation
Halte kurz fest, was passiert ist, sobald du kannst. Notiere Ort, Uhrzeit, Anzahl der beteiligten Personen und die Fragen, die gestellt wurden. Eine schriftliche Gedächtnisstütze hilft später, wenn du mit einer Fachperson sprichst oder ein Schreiben beantwortest.
Wenn Zeugen da waren, notiere auch deren Angaben, soweit sie bereit sind, sie weiterzugeben. Bewahre außerdem alle Schreiben der Behörde auf, auch die Umschläge, denn dort stehen oft Datum und Absender.
Was du als Nächstes tun kannst
Wenn du eine Kontrolle erlebt hast oder ein Schreiben erhältst, sortiere die Unterlagen und notiere den Ablauf. Eine Einschätzung des Einzelfalls gibt eine Rechtsberatung. Eine Übersicht zu Strafen findest du im Artikel Was ist bei einer Polizeikontrolle wegen Cannabis zu beachten?. Den Ablauf nach einer Anzeige beschreibt Was passiert nach einer Anzeige wegen Cannabis?. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Häufige Fragen
Darf die Polizei bei Cannabis den Besitz kontrollieren?
Die Polizei darf kontrollieren, wenn ein Anlass besteht. Bei einem Tatverdacht ergeben sich Befugnisse etwa aus der Strafprozessordnung, zum Beispiel zur Identitätsfeststellung (§ 163b StPO). Mengen und Verbote regelt das KCanG, etwa die Grenze von 25 Gramm unterwegs in § 3 Abs. 1 KCanG.
Muss ich bei einer Kontrolle etwas über meinen Konsum sagen?
Bei einem Tatverdacht kann die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung treffen (§ 163b StPO). Zur Sache musst du dich nicht äußern (§ 136 Abs. 1 StPO), und du darfst jederzeit einen Verteidiger befragen. Lass dich vor Aussagen von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.
Was gilt bei einer Blutprobe im Straßenverkehr?
Für den Straßenverkehr gilt nach § 24a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Bei einem Verdacht kann eine Blutprobe angeordnet werden (§ 81a StPO). Frage nach der Rechtsgrundlage und hol dir Rechtsrat, wenn Unklarheiten bleiben.
Quellen
- KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
- KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
- StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel (gesetze-im-internet.de)
- BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage
- StPO § 163b, Identitätsfeststellung
- StPO § 81a, Körperliche Untersuchung
- StPO § 136, Erste Vernehmung
- KCanG § 34
- KCanG § 36