Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Was passiert, wenn die Polizei Minderjährige mit Cannabis erwischt?

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Polizei einen Minderjährigen mit Cannabis erwischt?

Der Besitz ist für Minderjährige verboten, weil die Erlaubnis nach § 3 KCanG erst ab 18 Jahren gilt. Nach Angaben des BIÖG informieren die Behörden die Erziehungsberechtigten, wenn Jugendliche beim Konsum erwischt werden. Welche weiteren Maßnahmen folgen, hängt vom Einzelfall ab. Eltern und Jugendliche sollten früh eine Beratungsstelle oder eine Rechtsberatung hinzuziehen, besonders wenn Bescheide oder Vorladungen eintreffen.

Wer hilft bei Fragen zu einer Kontrolle?

Eine Anwältin oder ein Anwalt für Strafrecht prüft den konkreten Fall und zeigt, welche Rechte gelten. Suchtberatungsstellen helfen bei Fragen zum Konsum und zu Gesprächen in der Familie. Für Fragen zum Kindeswohl kann das Jugendamt beraten.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. BIÖG: Informationen für Eltern
  4. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  5. Jugendgerichtsgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  6. Strafgesetzbuch, § 19 (gesetze-im-internet.de)
  7. Ordnungswidrigkeitengesetz, § 12 (gesetze-im-internet.de)
  8. Strafprozessordnung, § 136 (gesetze-im-internet.de)
  9. SGB VIII, § 8a (gesetze-im-internet.de)
  10. KCanG § 34 (gesetze-im-internet.de)
  11. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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