Straßenverkehr · Kontrolle und Folgen

Wie läuft die Blutentnahme nach einer Polizeikontrolle ab?

Häufige Fragen

Wer nimmt die Blutprobe bei einer Polizeikontrolle ab?

Die Blutentnahme darf nur ein Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst vornehmen (§ 81a Abs. 1 StPO). Die Untersuchung der Probe erfolgt danach im Labor. Das Ergebnis zeigt die THC-Konzentration im Blutserum. Fragen zum Ablauf im Einzelfall klären die zuständige Stelle oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Zeigt die Blutprobe, wann ich konsumiert habe?

Nicht direkt. Die Blutprobe misst die Konzentration zum Zeitpunkt der Entnahme. Wann konsumiert wurde und wie lange der Stoff nachweisbar bleibt, lässt sich daraus nicht sicher ableiten. Deshalb nennt dieser Artikel bewusst keine pauschalen Zeitangaben.

Was gilt, wenn ich ein Arzneimittel nehme?

Nach § 24a Abs. 4 StVG gilt eine Ausnahme für Wirkstoffe aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels. Sag das bei der Kontrolle und halte die Verschreibung bereit. Ob die Ausnahme im Einzelfall greift, prüft die zuständige Stelle.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz, § 24a (gesetze-im-internet.de)
  2. StPO § 81a (Blutprobe)
  3. OWiG § 46 (Anwendung der StPO)
  4. StPO § 136 (Vernehmung des Beschuldigten)
  5. StVG § 25 (Fahrverbot)

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