Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Gilt das KCanG auch für ärztlich verschriebenes Cannabis?

Häufige Fragen

Gilt das KCanG für Medizinalcannabis?

Nein, ärztlich verschriebenes Cannabis richtet sich nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Das KCanG regelt den Umgang mit Cannabis zu Konsumzwecken von Erwachsenen. Die beiden Gesetze haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Regeln für Besitz und Abgabe.

Darf jede Ärztin Cannabis verschreiben?

Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Empfehlungen aus dem Internet oder von Freunden ersetzen die Verschreibung nicht. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob Cannabis für die Behandlung in Frage kommt.

Wo bekomme ich Medizinalcannabis?

Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Wenn die eigene Apotheke nicht liefern kann, fragst du eine andere Apotheke. Bei Unklarheiten hilft die verschreibende Ärztin oder der Arzt.

Quellen

  1. MedCanG § 3 Verschreibung und Abgabe (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  3. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 1

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