Gilt das KCanG auch für ärztlich verschriebenes Cannabis?
Nein. Ärztlich verschriebenes Cannabis fällt unter das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) betrifft dagegen Cannabis zu Konsumzwecken von Erwachsenen. Der Cannabisbegriff des KCanG nimmt Cannabis zu medizinischen Zwecken ausdrücklich aus (§ 1 Nr. 8 KCanG). Die beiden Gesetze haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Regeln für Besitz und Abgabe.
Zwei Gesetze mit zwei Zwecken
Das KCanG regelt den Umgang mit Cannabis zu Konsumzwecken. Cannabis zu medizinischen Zwecken ist vom Begriff ausgenommen (§ 1 Nr. 8 KCanG). Dort stehen die Besitzgrenzen von 25 Gramm unterwegs und 50 Gramm am Wohnsitz bei Blüten (§ 3 KCanG). Das MedCanG betrifft Cannabis als Arzneimittel. Dort steht im Mittelpunkt, wer verschreiben darf und wie die Abgabe in der Apotheke abläuft.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied. Eine Patientin mit einer Verschreibung holt ihr Präparat in der Apotheke ab. Für ihr Präparat gilt das MedCanG. Für Cannabis zum Konsum gelten dagegen die Regeln des KCanG.
Wer darf Medizinalcannabis verschreiben?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Wer eine Empfehlung von Freunden oder aus Foren bekommt, braucht deshalb trotzdem eine Ärztin oder einen Arzt, der die Verordnung ausstellt.
Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob Cannabis für die Behandlung in Frage kommt. Dafür sind Diagnose, bisherige Therapie und Vorerkrankungen wichtig. Lege deshalb alle Unterlagen vor, die du zu deiner Behandlung hast, zum Beispiel Befunde, Medikationspläne und Entlassungsbriefe.
Die Abgabe in der Apotheke
Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Ohne Verschreibung gibt es also kein Medizinalcannabis über die Apotheke, auch nicht mit einer Empfehlung aus dem Internet.
Praktisch heißt das: Bevor du zur Apotheke gehst, prüfe, ob die Verschreibung vollständig und lesbar ist. Frage nach, wie lange die Herstellung oder Lieferung dauert. Wenn die eigene Apotheke nicht liefern kann, frage eine andere Apotheke, bevor du ohne Medikament dastehst.
Unterwegs und zu Hause sauber trennen
Wer Medizinalcannabis bekommt, sollte Verschreibung und Apothekenpackung bei sich haben, wenn er unterwegs ist. Das kann bei Kontrollen helfen. Zu Hause bewahrst du das Präparat getrennt von anderen Vorräten auf, am besten verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern.
Auch bei Autofahrten gelten eigene Regeln. Die Grenzwerte im Straßenverkehr sind nach § 24a StVG geregelt, und eine ärztliche Verordnung kann dort eine Ausnahme begründen (§ 24a Abs. 4 StVG). Ob eine Fahrt im konkreten Fall erlaubt ist, klärt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit dir.
Welche Fragen du vor der Verschreibung klären solltest
Bevor eine Verschreibung entsteht, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Notiere, welche Beschwerden du hast, wie lange sie bestehen und welche Behandlungen bisher ausprobiert wurden. Die Ärztin oder der Arzt braucht diese Angaben, um zu entscheiden, ob Cannabis für dich in Frage kommt.
Frag außerdem nach Alternativen, nach der Dosierung und nach möglichen Nebenwirkungen. Gerade bei Medikamenten, die du bereits einnimmst, sind Wechselwirkungen ein wichtiges Thema. Eine vollständige Liste hilft dabei, dass nichts übersehen wird.
- Welche Beschwerden bestehen, und seit wann?
- Welche Behandlungen wurden bisher versucht?
- Welche anderen Medikamente nimmst du, auch frei verkäufliche?
- Wann ist der nächste Kontrolltermin, und was wird dort geprüft?
Wenn die Apotheke nicht liefern kann
Hat die eigene Apotheke das Präparat nicht vorrätig, kannst du bei einer anderen Apotheke nachfragen. Frag konkret nach, ob sie die Verschreibung beliefern kann, und achte darauf, dass die Verschreibung vollständig ist.
Wenn die Versorgung dauerhaft stockt, sprich mit der Ärztin oder dem Arzt über Alternativen. Änderungen an der Therapie besprichst du mit der Ärztin oder dem Arzt.
Gesundheit im Blick behalten
Besprich den Verlauf der Behandlung regelmäßig mit der Praxis. Notiere, wie es dir geht, welche Dosis du nimmst und ob Nebenwirkungen auftreten. Diese Notizen erleichtern der Ärztin oder dem Arzt die Entscheidung.
Weitere Hilfe finden
Die Rubrik Medizinalcannabis bündelt Beiträge zu Verordnung, Kosten und Versorgung. Wer noch unsicher ist, kann die offenen Fragen gemeinsam mit einer Beratungsstelle oder einer Vertrauensperson durchgehen.
Was du tun kannst, wenn du unsicher bist
Die wichtigste Anlaufstelle ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Dort lässt sich die Therapie besprechen und die Frage, ob Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bestehen. Die Apotheke hilft bei Fragen zur Abgabe, zur Lagerung und zur Dosierung auf der Packung.
Bei rechtlichen Fragen wende dich an eine Beratungsstelle oder an eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt. Wer nur wissen möchte, welche Regeln generell gelten, findet im Vergleich von KCanG und MedCanG eine kurze Übersicht. Die Grundlagen zum Gesetz erklärt der Artikel Was regelt das Medizinal-Cannabisgesetz?. Alle Themen zur Medizin findest du in der Rubrik Medizinalcannabis.
Auch Prävention gehört dazu. Gerade bei Medizinalcannabis gilt: Nebenwirkungen und Veränderungen des Befindens besprichst du zeitnah mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Mehr zu Jugendschutz findest du unter Jugendschutz.
Häufige Fragen
Gilt das KCanG für Medizinalcannabis?
Nein, ärztlich verschriebenes Cannabis richtet sich nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG). Das KCanG regelt den Umgang mit Cannabis zu Konsumzwecken von Erwachsenen. Die beiden Gesetze haben unterschiedliche Zwecke und unterschiedliche Regeln für Besitz und Abgabe.
Darf jede Ärztin Cannabis verschreiben?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden (§ 3 Abs. 1 MedCanG). Empfehlungen aus dem Internet oder von Freunden ersetzen die Verschreibung nicht. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet, ob Cannabis für die Behandlung in Frage kommt.
Wo bekomme ich Medizinalcannabis?
Die Abgabe an Endverbraucher erfolgt nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung (§ 3 Abs. 2 MedCanG). Wenn die eigene Apotheke nicht liefern kann, fragst du eine andere Apotheke. Bei Unklarheiten hilft die verschreibende Ärztin oder der Arzt.