Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Gilt das KCanG in ganz Deutschland gleich?

Häufige Fragen

Gilt das KCanG in jedem Bundesland gleich?

Ja, das KCanG ist ein Bundesgesetz, und die Grundregeln gelten in ganz Deutschland gleich. Unterschiede gibt es bei Zuständigkeiten, Verfahren und der Praxis der Behörden in den Ländern. Bei einer konkreten Frage hilft die zuständige Stelle vor Ort.

Wie viel Besitz ist überall erlaubt?

Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gilt bei Blüten und Pflanzenmaterial eine Grenze von 50 Gramm (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Diese Grenzen gelten bundesweit einheitlich.

Gilt das Konsumverbot in Fußgängerzonen überall?

Nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 KCanG ist der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Diese Regel gilt bundesweit. Ob am jeweiligen Ort zusätzliche Hinweise gelten, klärst du am besten bei der Kommune vor Ort.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz (gesetze-im-internet.de)
  2. KCanG § 5 Konsumverbote (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 6 Werbeverbot (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 9 Eigenanbau (gesetze-im-internet.de)
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de)
  6. BIÖG Cannabisprävention: Gefahren für Jugendliche
  7. Grundgesetz Art. 83
  8. KCanG § 11
  9. KCanG § 16
  10. KCanG § 23
  11. KCanG § 36
  12. KCanG § 33

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