Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Ist Cannabis nach dem KCanG noch ein Betäubungsmittel?

Häufige Fragen

Ist Cannabis nach dem KCanG noch ein Betäubungsmittel?

Das hängt von der Vorschrift ab. Konsumcannabis ist im KCanG geregelt. Bei cannabisbezogener Abhängigkeit gelten nach § 39 KCanG die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes entsprechend. Medizinalcannabis ist seit April 2024 ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und nicht mehr ein Betäubungsmittel.

Was regelt § 39 KCanG?

Nach § 39 KCanG finden die §§ 35 bis 38 des Betäubungsmittelgesetzes auch bei cannabisbezogener Abhängigkeitserkrankung Anwendung. Darunter fällt unter anderem die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie (§ 35 BtMG).

Gilt für Medizinalcannabis das KCanG?

Medizinisches Cannabis im Sinne des Medizinal-Cannabisgesetzes ist in § 1 Nr. 8 KCanG ausdrücklich ausgenommen. Für die Verschreibung und Abgabe gelten die Regeln des Medizinal-Cannabisgesetzes.

Quellen

  1. KCanG § 39: Abhängigkeitserkrankung
  2. KCanG § 1: Begriffsbestimmungen
  3. KCanG § 3: Erlaubter Besitz von Cannabis
  4. BtMG § 35: Zurückstellung der Strafvollstreckung
  5. ABDA: Medizinisches Cannabis
  6. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  7. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis

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