Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Gilt das Cannabisverbot auf Klassenfahrten?

Häufige Fragen

Darf ich auf einer Klassenfahrt Cannabis konsumieren?

Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Auf einer Klassenfahrt sind Minderjährige in der Regel dabei. Deshalb gilt das Verbot unabhängig vom Ort. Frag bei Unsicherheiten die Schulleitung, die den Ablauf der Fahrt festlegt.

Dürfen Schülerinnen und Schüler unter 18 Cannabis besitzen?

Der Besitz ist nach § 3 Abs. 1 KCanG für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Minderjährige sind Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis verboten. Bei Fragen zu einem konkreten Vorfall hilft die Polizei oder eine Beratungsstelle weiter.

Was passiert, wenn ein Erwachsener einem Jugendlichen Cannabis gibt?

Nach § 34 KCanG wird das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Gibt eine Person über 21 Jahre Cannabis an einen Jugendlichen, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, dann beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahre.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 34 auf gesetze-im-internet.de
  4. BIÖG: Sucht & Drogen Hotline (Infotelefon)
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  6. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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