Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Dürfen Betreuer bei Jugendfreizeiten Cannabis konsumieren?

Häufige Fragen

Darf ein Betreuer während einer Jugendfreizeit kiffen?

Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten. Während der Freizeit sind Minderjährige in der Regel anwesend. Deshalb sollte der Konsum während der gesamten Maßnahme unterbleiben. Der Träger legt die Regeln in einer schriftlichen Vereinbarung fest.

Gilt das Konsumverbot auch abends im eigenen Zimmer?

Das Verbot stellt auf die unmittelbare Gegenwart Minderjähriger ab. Ob eine Situation darunter fällt, ist im Einzelfall zu bewerten. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.

Wer ist bei einem Verdacht auf Konsum der richtige Ansprechpartner?

Zuerst die Leitung des Trägers, die den Vorfall dokumentiert und die weiteren Schritte festlegt. Bei akuten gesundheitlichen Problemen wählst du den Notruf. Bei Verdacht auf eine Straftat wie die Weitergabe an Minderjährige ist die Polizei die richtige Stelle.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 3 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 34 auf gesetze-im-internet.de
  4. cannabispraevention.de: Startseite Prävention
  5. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche

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