Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Wie können Schulen Cannabisregeln in der Schulordnung festlegen?

Häufige Fragen

Darf eine Schule eigene Cannabisregeln aufstellen?

Eine Schule legt ihre Regeln in der Schulordnung fest. Dabei muss sie das Konsumcannabisgesetz beachten, das den Konsum in Schulen und in deren Sichtweite verbietet. Die genauen Vorgaben für die Schulordnung stehen im Schulrecht des Landes. Für Unklarheiten ist die Schulaufsicht die richtige Ansprechstelle.

Wie weit reicht das Konsumverbot rund um die Schule?

Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist öffentlicher Konsum in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Die Sichtweite endet nach dem Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich. Eine Schule kann den Bereich in der Schulordnung beschreiben, etwa mit einem Lageplan.

Was droht bei der Weitergabe von Cannabis an Minderjährige?

Nach § 34 KCanG wird das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei einem besonders schweren Fall, etwa der Weitergabe durch eine Person über 21 Jahre an ein Kind oder einen Jugendlichen, beträgt die Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahre.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 34 auf gesetze-im-internet.de
  3. cannabispraevention.de: Startseite Prävention
  4. Konsumcannabisgesetz, § 36 (gesetze-im-internet.de)

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.