Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Welche Pflichten haben Erwachsene zum Schutz von Kindern?

Häufige Fragen

Darf ich Cannabis an Freunde unter 18 weitergeben?

Nein. Die Weitergabe an Kinder oder Jugendliche ist strafbar. Der Grundtatbestand nach § 34 KCanG sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Für eine Person über 21 Jahren, die Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen abgibt, nennt das Gesetz in der Regel einen besonders schweren Fall mit höherem Strafrahmen.

Wie viel darf ich besitzen?

Ab 18 Jahren sind bis zu 25 Gramm erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten und sonstigem Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Minderjährige haben kein entsprechendes Recht.

Gilt das Werbeverbot auch für Privatleute?

Nach § 6 KCanG sind Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen verboten. Werbung ist nach § 1 Nr. 14 KCanG kommerzielle Kommunikation, die den Konsum oder die Weitergabe von Cannabis fördern soll. Ob ein privater Beitrag darunter fällt, hängt von Inhalt und Zusammenhang ab. Bei Unsicherheit hilft eine Rechtsberatung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 34 (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 1 (gesetze-im-internet.de)
  4. KCanG § 5 (gesetze-im-internet.de)
  5. KCanG § 6 (gesetze-im-internet.de)
  6. KCanG § 10 (gesetze-im-internet.de)
  7. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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