Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Was gilt rechtlich für 18- bis 20-Jährige?

Häufige Fragen

Ab wann darf man als Heranwachsender Cannabis besitzen?

Ab 18 Jahren dürfen Personen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, sofern es sich um Blüten oder anderes Pflanzenmaterial handelt. Diese Regel gilt für alle Personen ab 18 Jahren, also auch für Heranwachsende.

Wie viel dürfen Heranwachsende in einer Anbauvereinigung im Monat erhalten?

Nach § 19 Abs. 3 KCanG darf die Weitergabe an Heranwachsende höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat betragen, bei einem Tageshöchstwert von 25 Gramm. Der THC-Gehalt darf höchstens 10 Prozent betragen. Für Personen ab 21 Jahren liegt die Monatsgrenze bei 50 Gramm.

Quellen

  1. JGG § 1 Begriffe
  2. KCanG § 3 Besitz
  3. KCanG § 19 Weitergabe
  4. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel im Straßenverkehr
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
  6. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
  7. Straßenverkehrsgesetz, § 24c (gesetze-im-internet.de)
  8. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
  9. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  10. KCanG § 34 (gesetze-im-internet.de)
  11. KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)

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