Was gilt rechtlich für 18- bis 20-Jährige?
Heranwachsende sind nach § 1 Nr. 20 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Für sie gelten im KCanG einige besondere Mengen- und Gehaltsregeln. Ab 18 Jahren darfst du Cannabis besitzen und selbst anbauen. Innerhalb einer Anbauvereinigung gelten für Heranwachsende strengere Grenzen als für Personen ab 21 Jahren.
Wer als Heranwachsender gilt
Das KCanG definiert in § 1 Nr. 20 Heranwachsende als Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) nennt für das Strafrecht dieselben Grenzen: Heranwachsender ist, wer zur Zeit der Tat 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist (§ 1 Abs. 2 JGG). Mit dem 21. Geburtstag endet die Gruppe der Heranwachsenden.
Im Strafrecht kommt es auf das Alter zur Tatzeit an. Das ist wichtig, wenn Geburtstage in der Nähe liegen.
Besitz und Eigenanbau ab 18 Jahren
Personen ab 18 Jahren dürfen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind insgesamt bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten oder anderem Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, dazu bis zu drei lebende Pflanzen. Diese Regeln gelten für Heranwachsende ebenso wie für Erwachsene ab 21 Jahren.
Auch der Eigenanbau beginnt mit 18 Jahren. Nach § 9 KCanG dürfen bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt angebaut werden. Eine Weitergabe der Ernte an Dritte ist verboten.
Die Mengen in Anbauvereinigungen
Wer Mitglied einer Anbauvereinigung ist und Cannabis weitergegeben bekommt, unterliegt Höchstmengen nach § 19 Abs. 3 KCanG. Für Heranwachsende gelten dabei strengere Werte als für Personen ab 21 Jahren. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied:
| Altersgruppe | Höchstmenge pro Tag | Höchstmenge pro Kalendermonat |
|---|---|---|
| Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) | 25 Gramm | 30 Gramm |
| Ab 21 Jahren | 25 Gramm | 50 Gramm |
Für Heranwachsende kommt außerdem eine Grenze beim THC-Gehalt hinzu. Der THC-Gehalt darf höchstens 10 Prozent betragen (§ 19 Abs. 3 KCanG). Diese Regel gilt nur für diese Altersgruppe und ist ausdrücklich im Gesetz genannt.
Warum das Gehirn in dieser Phase besonders zählt
Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) befindet sich das menschliche Gehirn bis zum 25. Lebensjahr in einer wichtigen Entwicklungsphase, die durch ein ständiges Fluten mit THC gestört werden kann. Für Jugendliche beschreibt das BIÖG als schlimmsten Fall, dass der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet ist, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert.
Auch das Psychoserisiko ist ein Thema. Nach Angaben der BIÖG erkranken Menschen, die kiffen, häufiger an einer Psychose als Menschen, die nicht kiffen. Die BIÖG nennt außerdem, dass ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig wird. Diese Zahlen zeigen, warum Vorsicht sich lohnt.
Was Heranwachsende im Alltag beachten sollten
Wer Cannabis konsumiert, sollte diese Punkte kennen:
- Vor Vollendung des 21. Lebensjahres und in der Probezeit gilt für Fahrer im Straßenverkehr ein Cannabisverbot: Wer als Führer eines Kraftfahrzeugs THC zu sich nimmt oder die Fahrt unter dessen Wirkung antritt, handelt ordnungswidrig (§ 24c StVG). Der Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum in § 24a Abs. 1a StVG gilt unabhängig davon.
- Mischkonsum mit Alkohol vermeiden, weil das nach § 24a Abs. 2a StVG einen eigenen Verstoß darstellt.
- Auf Warnzeichen achten, etwa Rückzug, nachlassende Leistungen oder Gereiztheit.
Typische Fragen junger Erwachsener
Viele Heranwachsende fragen sich, ob sie Cannabis in der Freizeit ohne Risiko nutzen können. Die ehrliche Antwort lautet: Wer in dieser Phase regelmäßig konsumiert, sollte die Risiken kennen und seinen Konsum beobachten. Die Grenzen des Gesetzes sind das eine, die Wirkung auf Gesundheit und Alltag das andere.
Ein weiterer Punkt betrifft Ausbildung und Studium. Schulische und berufliche Ziele hängen oft an Konzentration und Gedächtnis. Wer merkt, dass Leistungen nachlassen, sollte das früh ansprechen.
Was du über Mengen und Grenzen wissen solltest
Die Mengen aus § 3 KCanG sind feste Obergrenzen. Wer sie überschreitet, begeht je nach Menge eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 und § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Die Höchstmengen in § 19 KCanG richten sich an die Anbauvereinigung, die Cannabis weitergibt. Wer unsicher ist, schaut vorher nach und fragt bei einer Beratungsstelle nach.
Gerade bei Mitgliedschaften in einer Anbauvereinigung lohnt sich ein Blick auf die Höchstmengen vor der ersten Abholung. Die Regeln für junge Mitglieder unterscheiden sich von denen für Erwachsene ab 21 Jahren.
Verantwortung im Freundeskreis
Wer älter als 18 ist, trägt Verantwortung für das eigene Umfeld. Freundinnen und Freunde, die jünger sind, orientieren sich oft an dem, was du tust. Die Weitergabe von Cannabis an Jugendliche ist nach § 34 KCanG strafbar, und das gilt unabhängig davon, wie gut man sich kennt.
Ein klarer Umgang mit Cannabis im Freundeskreis schützt auch die Jüngeren. Wer Regeln offen anspricht, muss weniger erklären, wenn später eine Situation entsteht.
Wenn du Unterstützung brauchst
Wer merkt, dass der Konsum mehr Raum im Leben einnimmt als gewollt, findet bei der Suchtberatung vor Ort vertrauliche Hilfe. Die Suchtberatung vor Ort hilft dir bei deinen Fragen. Auch Hausärztinnen und Hausärzte können Auskunft geben.
Wer die eigenen Muster besser verstehen will, kann mit einem Selbsttest beginnen. Eine Übersicht dazu gibt der Ratgeber zur Selbsteinschätzung bei Abhängigkeit.
Rechtliche Einzelfragen
Bei rechtlichen Einzelfragen, etwa zu einem Verfahren oder zu einer konkreten Mengenfrage, sollte eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt weiterhelfen. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Der Ratgeber liefert den Überblick, ersetzt aber keine persönliche Beratung.
Wer wissen will, welche Mengen für Mitglieder gelten, findet mehr im Ratgeber zu den Mengen für junge Mitglieder zwischen 18 und 21. Den Überblick zum KCanG bietet der Ratgeber Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?.
Häufige Fragen
Ab wann darf man als Heranwachsender Cannabis besitzen?
Ab 18 Jahren dürfen Personen nach § 3 KCanG bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, sofern es sich um Blüten oder anderes Pflanzenmaterial handelt. Diese Regel gilt für alle Personen ab 18 Jahren, also auch für Heranwachsende.
Wie viel dürfen Heranwachsende in einer Anbauvereinigung im Monat erhalten?
Nach § 19 Abs. 3 KCanG darf die Weitergabe an Heranwachsende höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat betragen, bei einem Tageshöchstwert von 25 Gramm. Der THC-Gehalt darf höchstens 10 Prozent betragen. Für Personen ab 21 Jahren liegt die Monatsgrenze bei 50 Gramm.
Quellen
- JGG § 1 Begriffe
- KCanG § 3 Besitz
- KCanG § 19 Weitergabe
- StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel im Straßenverkehr
- BIÖG cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
- KCanG § 1 Begriffsbestimmungen (gesetze-im-internet.de)
- Straßenverkehrsgesetz, § 24c (gesetze-im-internet.de)
- BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche
- BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
- KCanG § 34 (gesetze-im-internet.de)
- KCanG § 36 (gesetze-im-internet.de)