Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Gelten für Cannabis dieselben Altersgrenzen wie für Alkohol?

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?

Nach § 3 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten und Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Unter 18 Jahren gilt diese Erlaubnis nicht.

Ab welchem Alter darf man Alkohol trinken?

Nach § 9 JuSchG dürfen Bier, Wein und Schaumwein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, außer Jugendliche werden von einer personensorgeberechtigten Person begleitet. Andere alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Wie hoch ist der Grenzwert für THC am Steuer?

Im Straßenverkehr gilt nach § 24a Abs. 1a StVG ein Grenzwert von 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum. Für Alkohol liegt die Grenze bei 0,5 Promille oder mehr im Blut. Wer THC im Blutserum hat und zusätzlich Alkohol trinkt, handelt nach § 24a Abs. 2a StVG ordnungswidrig.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 5 Konsumverbote
  3. StVG § 24a Alkohol und berauschende Mittel im Straßenverkehr
  4. StVG § 25 Fahrverbot
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  6. drugcom: Cannabis im Drogenlexikon
  7. JuSchG § 9
  8. cannabispraevention.de: Kurzfristige Risiken
  9. cannabispraevention.de: Häufige Fragen
  10. BIÖG: Sucht & Drogen Hotline

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