Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Ab wann darf man selbst Cannabispflanzen anbauen?

Häufige Fragen

Wie viele Cannabispflanzen darf man ab 18 gleichzeitig haben?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau gilt für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Wer mehr als drei Pflanzen anbaut, begeht nach § 34 KCanG eine Straftat, auch wenn er die Ernte an niemanden abgibt.

Darf man Cannabis aus dem Eigenanbau an Freunde weitergeben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch dann, wenn es nur um eine kleine Menge geht. Die Weitergabe ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. BIÖG cannabispraevention.de: Empfehlungen für Eltern
  3. KCanG § 3
  4. KCanG § 10
  5. KCanG § 16
  6. KCanG § 34
  7. KCanG § 36

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