Ab wann darf man selbst Cannabispflanzen anbauen?
Ab 18 Jahren darfst du Cannabis selbst anbauen. Erlaubt sind höchstens drei Pflanzen gleichzeitig, und zwar am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort. Diese Regel steht in § 9 KCanG. Wer jünger ist, darf den Eigenanbau nicht betreiben, und wer mehr als drei Pflanzen hält, überschreitet die Grenze des Gesetzes.
Was § 9 KCanG erlaubt
Der Eigenanbau ist an zwei Bedingungen geknüpft. Die erste ist das Alter: Die Erlaubnis gilt für Personen ab 18 Jahren. Die zweite ist die Anzahl: Insgesamt dürfen nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig vorhanden sein. Der Anbau muss außerdem am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt stattfinden.
Die Pflanzenzahl ist eine Obergrenze. Wer zwei Pflanzen hat und eine dritte dazunehmen möchte, muss die Gesamtzahl im Blick behalten, weil das Gesetz die Pflanzen insgesamt zählt. Wer mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anbaut oder mehr als drei lebende Pflanzen besitzt, begeht nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Nr. 2 Buchst. a KCanG eine Straftat.
Was beim Eigenanbau nicht erlaubt ist
Das Gesetz verbietet die Weitergabe. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden, so steht es in § 9 Abs. 2 KCanG. Das gilt für Freundinnen und Freunde, für Nachbarn und für die Familie.
Wer die Ernte an andere abgibt, verletzt die Regel, egal wie klein die Menge ist. Die Weitergabe von Cannabis ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar.
Ernte und Besitz am Wohnsitz
Wer anbaut, besitzt auch die Ernte. Nach § 3 Abs. 2 KCanG ist am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis und von bis zu drei lebenden Pflanzen erlaubt. Bei Blüten, blütennahen Blättern und sonstigem Pflanzenmaterial gilt das Gewicht nach dem Trocknen. Außerhalb des Wohnsitzes sind es nach § 3 Abs. 1 bis zu 25 Gramm.
Warum das Mindestalter 18 gilt
Cannabispraevention.de beschreibt, dass die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch sind, weil THC die Reifeprozesse im Gehirn stört. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert.
Für den Haushalt zählt außerdem, wer Zugang zu den Pflanzen hat. Nach § 10 KCanG sind Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 6 KCanG).
Eigenanbau und Anbauvereinigung
Der Eigenanbau ist vom gemeinschaftlichen Anbau in einer Anbauvereinigung zu unterscheiden. Mitglieder einer Anbauvereinigung müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG), und eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2). Cannabis aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau wird nur innerhalb des befriedeten Besitztums an Mitglieder weitergegeben (§ 19 KCanG).
Wer beides vergleichen möchte, liest den Ratgeber zum Unterschied zwischen Eigenanbau und Club.
Was Eltern und Mitbewohner beachten sollten
Wer mit Jugendlichen im Haushalt lebt, sollte den Eigenanbau besonders genau planen. Pflanzen sollten außerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichen stehen. Ein abschließbarer Raum ist eine einfache Lösung, und auch der Schlüssel sollte nicht frei zugänglich sein.
Das BIÖG bietet Eltern auf cannabispraevention.de Tipps für das Gespräch mit Jugendlichen. Mehr dazu liest du im Ratgeber zu Pflanzen vor Jugendlichen sichern.
Wenn du unsicher bist
Wer nicht weiß, ob sein Anbau den Regeln entspricht, sollte sich beraten lassen. Eine Suchtberatungsstelle hilft bei Fragen zum Konsum, und eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann rechtliche Einzelfragen einordnen. Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Für einen ersten Überblick eignet sich der Themenbereich Prävention und Jugendschutz. Wer den Konsum selbst reduzieren möchte, findet bei der Suchtberatung vor Ort vertrauliche Hilfe.
Anbau in Mietwohnungen und Wohngemeinschaften
Ob du in einer Mietwohnung anbauen darfst, ist nicht allein eine Frage des KCanG. Ob der Anbau im Mietvertrag geregelt ist, prüfst du am besten vorher. Dabei hilft der Mieterverein, denn das Mietrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet.
Auch in Wohngemeinschaften lohnt sich ein Gespräch vor dem Anbau. Alle Mitbewohnenden sollten wissen, was angebaut wird, wo es steht und wer Zugang hat. Das schützt vor Konflikten und vor Missverständnissen.
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick
Wer selbst anbaut, sollte sich diese Punkte merken:
- Mindestalter 18 Jahre, bitte vorher prüfen.
- Höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig.
- Anbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
- Keine Weitergabe an Dritte, auch nicht an Freunde.
- Pflanzen so aufbewahren, dass Kinder und Jugendliche sie nicht erreichen.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabispflanzen darf man ab 18 gleichzeitig haben?
Nach § 9 Abs. 1 KCanG dürfen Personen ab 18 Jahren insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Anbau gilt für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Wer mehr als drei Pflanzen anbaut, begeht nach § 34 KCanG eine Straftat, auch wenn er die Ernte an niemanden abgibt.
Darf man Cannabis aus dem Eigenanbau an Freunde weitergeben?
Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Das gilt auch dann, wenn es nur um eine kleine Menge geht. Die Weitergabe ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar.