Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Dürfen Schüler unter 18 Cannabis für den Eigenkonsum besitzen?

Häufige Fragen

Darf ein 17-Jähriger Cannabis für den Eigenkonsum besitzen?

Nein. Der Besitz ist nach § 3 KCanG erst ab 18 Jahren erlaubt. Ein 17-Jähriger hat diese Erlaubnis nicht, auch nicht für kleine Mengen. Wer Fragen zum eigenen Fall hat, wendet sich an eine Beratungsstelle oder an eine Vertrauensperson in der Schule.

Ab wann darf man den Besitz legal haben?

Ab 18 Jahren. Dann gilt die Grenze von bis zu 25 Gramm. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Diese Grenzen gelten für Erwachsene und nicht für Minderjährige.

Was passiert, wenn ein Schüler erwischt wird?

Nach drugcom werden bei Verstößen Jugendlicher die Eltern informiert, unter Umständen werden Aufklärungs- und Beratungsmaßnahmen zur Pflicht gemacht. Wie die Schule reagiert, regelt die Schulordnung des Landes, die Schulleitung gibt Auskunft. Welche weiteren Folgen drohen, hängt vom Einzelfall ab.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz, § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz, § 5 (gesetze-im-internet.de)
  3. KCanG § 2
  4. drugcom: Drogenlexikon Cannabis
  5. cannabispraevention.de: Gefahren für Jugendliche
  6. OWiG § 12
  7. KCanG § 36
  8. BIÖG: Sucht & Drogen Hotline

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