Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Was tut eine Gruppe, die einen Club vorbereiten will?

Häufige Fragen

Welche Rechtsform braucht ein Cannabis Social Club?

Nach § 1 Nr. 13 KCanG sind Anbauvereinigungen eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Die Gruppe muss sich für eine dieser Formen entscheiden und sie eintragen lassen, bevor sie den Antrag nach § 11 KCanG mit Registernummer stellt.

Welche Unterlagen verlangt der Antrag nach § 11 KCanG?

Der Antrag nennt in § 11 Abs. 4 KCanG zwölf Angaben und Nachweise: unter anderem Vereinsdaten und Registernummer, Personendaten von Vorstand und Beschäftigten, Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte, Lage und Größe des Besitztums, Mengen, Sicherungsmaßnahmen, Präventionsbeauftragten und das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Muss ein Club ein Schutzkonzept haben?

Ja. Nach § 23 Abs. 6 KCanG haben Anbauvereinigungen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen, und der Vorstand ernennt nach § 23 Abs. 4 KCanG ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Beides gehört zum Antrag.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 36 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 21 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 56 auf gesetze-im-internet.de
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 57 auf gesetze-im-internet.de

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