Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wer ist der Präventionsbeauftragte und was tut er?

Häufige Fragen

Muss jeder Cannabis Social Club einen Präventionsbeauftragten haben?

Ja. Der Vorstand einer Anbauvereinigung ernennt nach § 23 Abs. 4 KCanG ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Zusätzlich muss die Vereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Beides gehört zu den Pflichten eines Clubs.

Welche Aufgaben hat eine Ansprechperson für Prävention?

Den Rahmen gibt der Jugend- und Gesundheitsschutz vor, zu dem nach § 23 Abs. 4 KCanG jede Anbauvereinigung beitragen muss. Praktisch heißt das: Mitglieder über Risiken informieren, Beratungsangebote nennen und Fragen ernst nehmen. Wie das im Club konkret umgesetzt wird, zeigt das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Welche Schutzregeln gelten auf jeden Fall?

Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 KCanG). Personen unter 18 Jahren dürfen das befriedete Besitztum nicht betreten (§ 23 Abs. 1 KCanG). Werbung und Sponsoring für Cannabis und Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG).

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 23
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 6
  4. Gesetze im Internet: KCanG § 5
  5. KCanG § 11
  6. KCanG § 12
  7. KCanG § 21

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