Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Was gehört in ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept?

Häufige Fragen

Muss ein Club ein Jugendschutzkonzept haben?

Ja. Anbauvereinigungen haben ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG) und es mit dem Erlaubnisantrag vorzulegen. Fehlt es, ist die Erlaubnis zu versagen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KCanG). Die Form kannst du vorab mit der Behörde abstimmen.

Welche Altersgrenze gilt für Mitglieder eines Clubs?

Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Personen unter 18 Jahren dürfen außerdem das befriedete Besitztum nicht betreten (§ 23 Abs. 1 KCanG). Beide Regeln sollten im Konzept stehen.

Was ist beim Konsum in Gegenwart von Minderjährigen erlaubt?

Nichts. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist nach § 5 Abs. 1 KCanG verboten. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG). Der Club sollte deshalb Regeln für Gäste und Besucher festlegen und durchsetzen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 19 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 21 auf gesetze-im-internet.de
  7. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  8. Konsumcannabisgesetz § 26 auf gesetze-im-internet.de
  9. Konsumcannabisgesetz § 36 auf gesetze-im-internet.de
  10. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  11. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  12. drugcom.de: Drogenlexikon Cannabis

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