Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Welche Regeln gelten an Schulen bei Cannabis nach dem KCanG?

Häufige Fragen

Ist Cannabiskonsum auf dem Schulgelände verboten?

Ja. Nach § 5 Absatz 2 KCanG ist öffentlicher Konsum in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Das Verbot betrifft also den Ort Schule selbst. Welche Regeln deine Schule darüber hinaus festlegt, klärst du mit der Schulleitung und bei der Schulaufsicht. Bei konkreten Vorfällen hilft eine Beratung oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt.

Wie weit reicht die Sichtweite einer Schule?

Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich besteht nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr. Bis zu dieser Entfernung kann Sichtweite bestehen, das hängt vom Ort ab. Bei Zweifeln im Einzelfall wendest du dich an die zuständige Behörde oder an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Ab wann darf man Cannabis besitzen?

Nach § 3 Absatz 1 KCanG ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Für Minderjährige gelten besondere Regeln, etwa das Verbot des Konsums in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen. Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist nach § 34 KCanG strafbar. Bei Fragen zu einem Einzelfall hilft eine Beratungsstelle.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  3. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)
  4. cannabispraevention.de, Gefahren für Jugendliche
  5. drugcom.de, Cannabis-Check
  6. Sucht und Drogen Hotline
  7. BIÖG: Gesetzeslage für Fach- und Lehrkräfte

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