Wie formuliert man Schulregeln zu Cannabis?
Eine Schulregel zu Cannabis sollte in wenigen Sätzen sagen, wo was verboten ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage das beruht und wohin sich Betroffene wenden können. Die Fachseite für Lehrkräfte bei cannabispraevention.de hält fest, dass die Hausordnung gegebenenfalls um ein Cannabiskonsumverbot ergänzt werden muss. Dieser Artikel zeigt, wie eine solche Ergänzung klar, sachlich und umsetzbar formuliert wird.
Schritt eins: Den Ist-Zustand klären
Bevor du eine Regel schreibst, prüfe, was an deiner Schule bereits gilt. Viele Schulen haben eine Hausordnung, eine Schulordnung oder ein Präventionskonzept. Lies diese Texte durch und markiere die Stellen, die Cannabis, Suchtmittel oder Drogen allgemein erwähnen. Oft lässt sich eine bestehende Formulierung mit wenigen Sätzen ergänzen, ohne eine neue Regel zu schreiben.
Kläre außerdem, wer die Regel beschließt und wer sie kommuniziert. Das regelt das Schulrecht des Landes und die Organisation der Schule. Die Schulleitung weiß, welches Gremium dafür zuständig ist.
Schritt zwei: Den gesetzlichen Rahmen nennen
Eine Regel wirkt sachlicher, wenn sie das Gesetz zitiert. Das Konsumcannabisgesetz verbietet den öffentlichen Konsum in Schulen und in deren Sichtweite (§ 5 Abs. 2 KCanG). Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich ist nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr gegeben. Außerdem darf in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden.
Wichtig ist, nichts über das Gesetz hinaus zu behaupten. Eine Regel, die mehr verspricht, als die Schule halten kann, schwächt das Vertrauen in alle anderen Regeln. Wenn du unsicher bist, frage die Schulaufsicht, bevor du eine Formulierung festlegst.
Schritt drei: Die Regel klar formulieren
Gute Regeln sind kurz, konkret und ohne Drohung. Sie beschreiben, was gilt, wo es gilt und was der nächste Schritt ist. Das Gesetz verbietet den öffentlichen Konsum. Eine Hausordnung kann darüber hinaus den Konsum auf dem Schulgelände allgemein untersagen. Ob und wie die Schule das regelt, bestimmt das Schulrecht des Landes. Ein Beispiel für eine solche Formulierung:
- „Auf dem Schulgelände und in Sichtweite der Schule ist der Konsum von Cannabis nicht erlaubt.“
- „Wer Hilfe braucht, wendet sich an die Schulsozialarbeit. Die Schule vermittelt den Kontakt zu einer Beratungsstelle.“
Vermeide Wörter wie „Pflicht zur Meldung“, wenn die Schule selbst nicht festgelegt hat, wie die Meldung abläuft. Jede Pflicht braucht einen Ablauf. Eine klare Regel benennt, wer was tut.
Schritt vier: Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte beteiligen
Beteilige die Schülervertretung, bevor die Regel verabschiedet wird. Informiere die Eltern über den Elternrat oder einen Elternabend, und bespreche die Regel im Kollegium. Die Fachseite rät dazu, Jugendliche sachlich und differenziert anzusprechen. Diese Haltung gilt auch für Regeln.
Erwarte Rückfragen. Lehrkräfte sollen laut Fachseite mit Rückfragen rechnen, auch zu eigenem Konsum. Eine Regel, die diese Fragen vorwegnimmt, beantwortet einen Teil davon schon im Text. Schreibe deshalb auf, was die Regel bedeutet und was sie nicht bedeutet, ohne in Drohungen zu verfallen.
Schritt fünf: Hilfe in die Regel einbauen
Eine Regel sollte immer ein Hilfsangebot enthalten. Nenne deshalb, wohin sich Betroffene wenden können. Dazu gehört die Schulsozialarbeit, die Schulleitung und eine Beratungsstelle. Für Betroffene und Familien sind das die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031 und das Suchthilfeverzeichnis der DHS. Die Nummer gegen Kummer berät Eltern unter 0800 111 0 550.
Ein Hinweis auf Prävention gehört ebenfalls in die Regel oder in das Begleitmaterial. Das BIÖG stellt Unterrichts- und Informationsmaterialien bereit. Der Artikel Welches BZgA-Material eignet sich für den Unterricht? vergleicht, welches Material sich wofür eignet.
Ein Beispieltext für das Schwarze Brett
Der folgende Text eignet sich für eine Ergänzung der Hausordnung. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung durch die Schulaufsicht:
„An unserer Schule und in Sichtweite der Schule ist der Konsum von Cannabis nicht erlaubt. Gesetzlich ist der öffentliche Konsum nach § 5 des Konsumcannabisgesetzes verboten. Wer Hilfe braucht oder sich Sorgen um jemanden macht, wendet sich an die Schulsozialarbeit. Die Schule vermittelt Kontakte zu Beratungsstellen.“
Häufige Fehler bei Schulregeln
Eine Regel scheitert oft an Kleinigkeiten. Zu weiche Formulierungen lassen Spielraum, den niemand erklären kann. Zu harte Drohungen ersetzen keine Erklärung. Eine Regel ohne Hilfsangebot bleibt eine reine Sanktion. Unklare Zuständigkeiten sind ein weiteres Problem: Wenn nicht feststeht, wer informiert, bleibt im Ernstfall alles liegen.
Ein letzter Fehler ist die fehlende Veröffentlichung. Eine Regel, die nur im Konferenzprotokoll steht, kennt niemand. Veröffentliche sie im Schulplaner, auf der Website der Schule und im Klassenraum. Jede Klasse sollte die Regel einmal im Schuljahr gehört haben.
Regel überprüfen und anpassen
Eine Schulregel braucht einen Termin zur Überprüfung. Lege ihn fest, bevor die Regel in Kraft tritt. Bei diesem Termin prüft die Schule, ob die Formulierung noch passt, ob die Hilfsangebote aktuell sind und ob sich Vorfälle verändert haben. Schülervertretung, Elternrat und Kollegium sollten beteiligt sein, weil sie unterschiedliche Erfahrungen einbringen.
Die Hilfsangebote solltest du jedes Jahr prüfen. Telefonnummern und Anlaufstellen können sich ändern. Die Sucht und Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar, das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550. Das Suchthilfeverzeichnis der DHS bleibt die Adresse für Beratungsstellen vor Ort. Wer diese Angaben pflegt, verhindert, dass eine Regel auf veraltete Informationen verweist.
Wer die Regel kennt
Eine Regel wirkt nur, wenn Schülerinnen und Schüler sie verstehen. Erkläre sie in der Sprache der Klasse, mit Beispielen aus dem Schulalltag. Frag nach, was unklar ist, und passe die Erklärung an. Dieselbe Regel sollte auch Eltern vorgestellt werden, damit zu Hause kein anderes Bild entsteht.
Kollegien profitieren von einer kurzen gemeinsamen Schulung. Ein Gespräch über Beispiele hilft, einheitlich zu reagieren. So erhält die Schülerschaft ein klares Signal, und niemand wird mit einer Situation allein gelassen.
Was du als Nächstes tun kannst
Lege zuerst fest, wer die Regel vorbereitet. Hole dir danach die Zustimmung der Schulleitung und die Prüfung durch die Schulaufsicht ein, wenn die Regel über die Hausordnung hinausgeht. Veröffentliche die Regel an einer Stelle, die alle kennen, und prüfe nach einem Schuljahr, ob sie noch passt. Eine Regel ist eine laufende Aufgabe, kein einmaliger Beschluss.
Häufige Fragen
Muss eine Schule ihre Hausordnung um ein Cannabisverbot ergänzen?
Die Fachseite für Lehrkräfte bei cannabispraevention.de hält fest, dass die Hausordnung gegebenenfalls um ein Cannabiskonsumverbot ergänzt werden muss. Ob und wie das an deiner Schule geschieht, entscheidet die Schulleitung im Rahmen des Schulrechts des Landes. Die Schulaufsicht kann die Formulierung prüfen.
Wo steht das Konsumverbot an Schulen gesetzlich?
Das Verbot des öffentlichen Konsums in Schulen und in deren Sichtweite steht in § 5 des Konsumcannabisgesetzes. Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich ist nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr gegeben. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten.
Wer sollte an einer Schulregel mitarbeiten?
Beteilige die Schülervertretung, die Eltern über den Elternrat und das Kollegium. Die Schulsozialarbeit kann die Hilfsangebote beschreiben. Eine Regel, an der alle mitgearbeitet haben, ist leichter zu erklären.