Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Wie formuliert man Schulregeln zu Cannabis?

Häufige Fragen

Muss eine Schule ihre Hausordnung um ein Cannabisverbot ergänzen?

Die Fachseite für Lehrkräfte bei cannabispraevention.de hält fest, dass die Hausordnung gegebenenfalls um ein Cannabiskonsumverbot ergänzt werden muss. Ob und wie das an deiner Schule geschieht, entscheidet die Schulleitung im Rahmen des Schulrechts des Landes. Die Schulaufsicht kann die Formulierung prüfen.

Wo steht das Konsumverbot an Schulen gesetzlich?

Das Verbot des öffentlichen Konsums in Schulen und in deren Sichtweite steht in § 5 des Konsumcannabisgesetzes. Bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich ist nach dem Gesetz keine Sichtweite mehr gegeben. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten.

Wer sollte an einer Schulregel mitarbeiten?

Beteilige die Schülervertretung, die Eltern über den Elternrat und das Kollegium. Die Schulsozialarbeit kann die Hilfsangebote beschreiben. Eine Regel, an der alle mitgearbeitet haben, ist leichter zu erklären.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. BIÖG: Lehrkräfte, Gesetzeslage
  3. BIÖG: Lehrkräfte, Umgang mit dem Thema Cannabis
  4. Sucht und Drogen Hotline
  5. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  6. BIÖG: Gesetzeslage für Fach- und Lehrkräfte

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