Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Wurden die Besitzmengen des KCanG überprüft?

Häufige Fragen

Welche Besitzmengen erlaubt das KCanG?

Für Personen ab 18 Jahren sind bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm erlaubt, wenn es sich um Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial handelt. Beim Eigenanbau gilt eine Grenze von höchstens drei Pflanzen gleichzeitig.

Was hat die Evaluation zu den Besitzmengen ergeben?

Der erste EKOCAN-Zwischenbericht vom September 2025 sieht bei den 25 und 50 Gramm derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf. Die Weitergabemengen in Anbauvereinigungen konnten noch nicht evaluiert werden. Eine Änderung der Mengen braucht ein Gesetzgebungsverfahren.

Gelten die Mengen auch für Medizinalcannabis?

Nein. Medizinalcannabis ist im Medizinal-Cannabisgesetz geregelt und wird von Ärztinnen und Ärzten verschrieben. Die Abgabe erfolgt über Apotheken gegen Vorlage der Verschreibung. Die Besitzmengen des KCanG betreffen den Genussbereich, nicht die ärztliche Verordnung.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 3
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 9
  3. KCanG § 43 Evaluation des Gesetzes (gesetze-im-internet.de)
  4. EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
  5. Die Top 10 Forderungen des Deutschen Hanfverbandes (23.11.2025)

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