Hat das Gesetz den Schwarzmarkt verringert?
Nach dem zweiten EKOCAN-Zwischenbericht (April 2026) ist davon auszugehen, dass der Schwarzmarkt partiell zurückgedrängt wurde. Zugleich gibt es dort nach wie vor deutliche Aktivitäten. Eine abschließende Antwort liefert der Bericht noch nicht, denn der illegale Markt entzieht sich der amtlichen Erfassung. Dieser Artikel zeigt, was die Berichte belegen, warum die Frage so schwer zu beantworten ist und welche Aussagen du mit Vorsicht behandeln solltest.
Warum sich der Schwarzmarkt schwer messen lässt
Der illegale Markt hat keine Statistik. Niemand führt Buch über Verkäufe, Mengen oder Preise im Verborgenen. Deshalb arbeiten Forschende mit Näherungen. Befragungen fragen Menschen, wo sie ihr Cannabis beziehen. Preisbeobachtungen zeigen, ob sich der Markt verändert. Polizeiliche Beschlagnahmungen geben einen Hinweis auf Aktivitäten, aber sie zeigen nicht, wie groß der Markt insgesamt ist. Jede dieser Quellen hat blinde Flecken.
Ein Rückgang bei Beschlagnahmungen kann bedeuten, dass weniger Ware verkauft wird. Er kann aber auch bedeuten, dass die Polizei anders arbeitet oder dass Händler vorsichtiger geworden sind. Solche Deutungen musst du getrennt betrachten.
Was der zweite Zwischenbericht zeigt
- Legale Bezugswege gewinnen an Bedeutung: Der Anteil der Konsumierenden, die ihr Cannabis hauptsächlich aus dem eigenen Anbau beziehen, stieg von 5,4 Prozent im ersten Halbjahr 2024 auf 21,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2025. Die häufigste Bezugsquelle blieb der „social supply“, also der illegale Bezug über soziale Kontakte, mit 35,2 Prozent.
- Medizinalcannabis: 2025 waren bis zu 200 Tonnen verfügbar. Viele junge Erwachsene beziehen ihr Cannabis laut Interviews aus Online-Apotheken.
- Anbauvereinigungen: Bis zum 31. Oktober 2025 waren 366 genehmigt. Höchstens 3,5 Prozent der Konsumierenden konnten 2025 ihr Cannabis dort beziehen.
- Schwarzmarkt-Aktivität: Das vom Zoll sichergestellte Cannabis hat sich 2025 gegenüber dem Vorjahr mehr als vervierfacht, ein Allzeithoch. Der Bericht sieht das vor allem im Zusammenhang mit vermehrten illegalen Einfuhren aus Thailand, Kanada und den USA und hält weitere Untersuchungen zum Zusammenhang mit dem KCanG für nötig.
Der Bericht verweist auch darauf, dass ein Anstieg des Konsums, der diese Marktverschiebungen kompensieren würde, bisher nicht erkennbar ist. Ob die organisierte Kriminalität dadurch finanziell geschwächt wurde, ist nach dem Bericht im Moment nicht abzuschätzen. Der erste Zwischenbericht konnte die Marktanteile von Eigenanbau und illegalen Quellen noch nicht beziffern.
Politische Bewertung und Forschungsbefund
In der Pressemitteilung zum zweiten Bericht sagt der Bundesinnenminister: „Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt.“ Das ist eine politische Bewertung. Der Bericht der Forschenden formuliert vorsichtiger und spricht von teilweiser Verdrängung bei weiterhin deutlichen Aktivitäten. Zitiere beides getrennt.
Was das Gesetz legal regelt
Das KCanG schafft legale Wege, die den Schwarzmarkt theoretisch verdrängen können. Erwachsene dürfen nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm besitzen. Am Wohnsitz sind bis zu 50 Gramm erlaubt (§ 3 Abs. 2). Eigenanbau ist mit höchstens drei Pflanzen gleichzeitig erlaubt (§ 9). Dazu kommen Anbauvereinigungen, die nach § 11 Abs. 1 KCanG einer behördlichen Erlaubnis bedürfen und Cannabis gemeinschaftlich anbauen. Wie viele Mitglieder eine Vereinigung haben darf und wie die Vereine arbeiten, findest du im Artikel Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club haben?
Ob diese Wege ausreichen, um die Nachfrage zu decken, ist eine offene Frage. Wenn Anbauvereinigungen wenige Mitglieder haben oder der Zugang kompliziert bleibt, kann der Schwarzmarkt bestehen bleiben, auch wenn der Eigenbedarf legal gedeckt werden könnte.
Hypothesen, die eine Evaluation prüfen kann
Eine Evaluation kann mehrere Erklärungen gegeneinander prüfen. Die erste lautet: Legale Quellen verdrängen den Schwarzmarkt. Die zweite: Der Schwarzmarkt bleibt bestehen, weil die legalen Wege zu klein oder zu aufwendig sind. Eine dritte: Die Nachfrage verlagert sich in neue Formen, etwa in den Versandhandel oder in den Anbau zu Hause, ohne dass der Markt insgesamt kleiner wird. Ein Bericht sollte zeigen, welche dieser Erklärungen die Daten stützen und welche nicht.
- Verdrängung: weniger Käufe beim Schwarzmarkt bei gleichbleibendem Konsum
- Ergänzung: legale und illegale Quellen bestehen nebeneinander
- Verlagerung: neue Bezugswege entstehen, ohne den Markt zu verkleinern
Was Befunde ausdrücken können
Wenn in einer Befragung weniger Menschen angeben, auf dem Schwarzmarkt zu kaufen, heißt das nicht automatisch, dass der Markt kleiner geworden ist. Befragte antworten unterschiedlich ehrlich, und nicht jeder Käufer wird erfasst. Auch die Qualität und der Preis der Ware spielen eine Rolle. Ein Befund über das Kaufverhalten ist daher eine Spur, kein Beweis.
Die Rolle der Anbauvereinigungen
Anbauvereinigungen unterliegen Vorgaben zu Mitgliedschaft, Anbau und Weitergabe. Ihr Beitrag zur Versorgung hängt davon ab, wie viele Mitglieder sie gewinnen und wie viel sie anbauen können. Eine Evaluation kann diese Organisationen befragen und ihre Entwicklung beobachten. Wie Anbauvereinigungen die Evaluation selbst erleben, zeigt der Artikel Wie erleben Anbauvereinigungen die Evaluation?
Was die Berichterstattung oft übersieht
Kurze Zeiträume sind für Trendaussagen oft zu knapp. Ein Wert, der sich von einem Jahr zum nächsten ändert, sagt wenig, wenn die Schwankungen normal sind. Auch der Vergleich mit einer Region ohne vergleichbare Regeln ist schwierig, weil es in Deutschland keine solche Vergleichsgruppe gibt. Achte deshalb darauf, ob ein Bericht Unsicherheiten offen benennt.
Prävention und Sicherheit
Der Schwarzmarkt birgt Risiken, die über die Rechtslage hinausgehen. Wer dort kauft, weiß oft nicht, wie stark das Produkt ist oder ob es verunreinigt wurde. Gerade der THC-Gehalt kann stark schwanken. Mehr dazu liest du im Artikel Welche Rolle spielt der THC-Gehalt für das Risiko?
Welche Mengen der legale Weg zulässt
Die Mengen bestimmen, wie viel Eigenbedarf sich überhaupt legal decken lässt. Erwachsene dürfen nach § 3 Abs. 1 KCanG bis zu 25 Gramm besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).
Für die Weitergabe aus einer Anbauvereinigung gelten engere Grenzen. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten (§ 19 Abs. 3 Satz 1 KCanG). Heranwachsende, also Personen zwischen 18 und unter 21 Jahren, dürfen höchstens 30 Gramm pro Kalendermonat erhalten. Ihr THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten.
Wer mehr Cannabis braucht, als der Verein abgeben darf, hat einen Anreiz, weiter auf anderen Wegen einzukaufen. Ob das in der Praxis geschieht, muss eine Evaluation messen. Die Mengenregeln allein beweisen weder das eine noch das andere.
Warum der Eigenanbau den Markt nur teilweise erfasst
Eigenanbau ist für Erwachsene ab 18 Jahren am Wohnsitz mit höchstens drei Pflanzen gleichzeitig erlaubt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Wer seine Ernte an Freunde abgibt, verstößt gegen das Gesetz.
Daraus folgt für die Forschung ein Problem. Eigenanbau kann Käufe ersetzen, ohne dass der Konsum insgesamt sinkt. Ein Rückgang bei Käufen sagt deshalb nicht automatisch, dass weniger konsumiert wird.
Was Anbauvereinigungen nach dem Gesetz leisten müssen
Anbauvereinigungen sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften (§ 1 Nr. 13 KCanG). Für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Der Antrag muss die Angaben und Nachweise enthalten, die § 11 Abs. 4 KCanG auflistet.
Zu den Pflichten gehört, dass der Vorstand ein Mitglied als Präventionsbeauftragten ernennt (§ 23 Abs. 4 KCanG). Außerdem müssen Anbauvereinigungen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Ob ein Konzept vorliegt und eine Person benannt ist, lässt sich prüfen. Ob die Maßnahmen wirken, muss die Evaluation getrennt untersuchen.
Was Zahlen zum Schwarzmarkt nicht zeigen
- Ein Rückgang bei Befragungen beweist keinen kleineren Markt, wenn Menschen heikle Käufe seltener zugeben.
- Mehr Beschlagnahmungen bedeuten nicht automatisch mehr Handel. Sie können auch intensivere Kontrollen widerspiegeln.
- Ein einzelnes Jahr zeigt selten einen Trend. Entscheidend sind mehrere Messpunkte über einen längeren Zeitraum.
Hilfreich ist ein Vergleich mit Werten aus der Zeit vor dem Gesetz. Dafür müssen die Befragungen dieselben Fragen stellen, sonst lassen sich die Ergebnisse nicht gegenüberstellen.
Was der Schwarzmarkt für dich bedeutet
Wer Cannabis konsumiert, kann die Marktfrage nicht beantworten, wohl aber den eigenen Bezug prüfen. Woher stammt die Ware, wie stark ist sie, und wer hat sie angebaut? Die gesetzliche Grenze von 10 Prozent THC für Heranwachsende gilt für Ware aus dem Schwarzmarkt nicht. Der THC-Gehalt kann stark schwanken. Nach dem zweiten Zwischenbericht besteht beim Konsum von Cannabisblüten mit mehr als 10 oder 15 Prozent THC ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme. Mehr dazu erklärt der Artikel Welche Rolle spielt der THC-Gehalt für das Risiko?
Im Verein gilt ein Mindestalter von 18 Jahren (§ 16 Abs. 1 KCanG). Im illegalen Handel gibt es keine geregelte Altersprüfung. Das macht den Unterschied für den Jugendschutz deutlich, auch wenn beide Wege Risiken haben.
Nächste Schritte
Lies bei Berichten zum Schwarzmarkt die Methode und die Datenquelle. Frag dich, ob eine Aussage eine Schätzung oder eine Messung ist. Eine Übersicht der Zahlen zu illegalen Märkten bietet der Artikel Wie groß ist der illegale Cannabismarkt?
Häufige Fragen
Woran misst man, ob der Schwarzmarkt kleiner wird?
Direkt messen lässt er sich nicht. Man nutzt Befragungen zum Einkaufsverhalten, Preisbeobachtungen, Daten aus Polizei und Zoll sowie Schätzungen aus Fachstudien. Jede Quelle hat blinde Flecken. Ein belastbares Bild entsteht erst, wenn mehrere Quellen über einen längeren Zeitraum in dieselbe Richtung zeigen.
Ist der Bezug über eine Anbauvereinigung sicherer als der Schwarzmarkt?
Anbauvereinigungen arbeiten nach gesetzlichen Vorgaben und brauchen eine Erlaubnis. Auch legaler Konsum bleibt mit Risiken verbunden. Achte auf den THC-Gehalt und halte dich an die Mengenregeln des Gesetzes.
Quellen
- EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
- EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
- BMG: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)
- DIW Berlin: Cannabiskonsum nach Teillegalisierung stabil, Kokain nimmt seit Jahren zu
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz