Was steht im ersten Evaluationsbericht zum KCanG?
Der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) erschien im September 2025. Er ist vorläufig und wertet Daten bis etwa August 2025 deskriptiv aus. Seine Ergebnisse gliedern sich in sechs Kapitel: Cannabismarkt, Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz, Kriminalität, Konsumverbot sowie Besitz- und Weitergabemengen. Sein Fazit: Die vorliegenden Ergebnisse lassen bis jetzt keinen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die untersuchten Bereiche erkennen. Robuste Aussagen zu den Auswirkungen des KCanG sind noch nicht möglich.
Cannabismarkt
Der Gesamtbedarf an Medizinal- und Konsumcannabis wurde für 2024 auf 670 bis 823 Tonnen geschätzt. In den zwölf Monaten nach Inkrafttreten wurden etwa 12 bis 14 Prozent davon durch Medizinalcannabis gedeckt, die Produktion in Anbauvereinigungen machte 2024 weniger als 0,1 Prozent aus. Eine zentrale Rolle spielt der „social supply“, also die Weitergabe im sozialen Umfeld. Nur wenige Konsumierende besorgen sich Cannabis im Straßenhandel. Marktanteile einzelner Bezugsquellen konnte der Bericht nicht angeben.
Kinder- und Jugendschutz
Kurzfristige Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Präventionsangeboten durch Jugendliche sind nicht zu erkennen. Es gibt Hinweise auf weniger cannabisbezogene Meldungen an Jugendämter und auf weniger Suchtberatungen durch Jugendliche. Das kann zum Teil durch den Rückgang des Konsums unter Jugendlichen erklärt sein, der seit 2019 zu beobachten ist und sich nach der Teillegalisierung fortzusetzen scheint. Cannabisvergiftungen bei Kindern waren vor und sind nach der Teillegalisierung äußerst selten.
Gesundheitsschutz
Beim Konsum Erwachsener sieht der Bericht keine eindeutigen Änderungen des bisherigen Trends. Der seit etwa 2011 beobachtbare Anstieg der Erwachsenen mit Konsum in den letzten 12 Monaten setzt sich wahrscheinlich ohne drastische Veränderungen fort. Abwasserdaten aus elf Städten zeigen keinen sprunghaften Anstieg. Es gibt Hinweise auf einen leichten Anstieg akuter Gesundheitsprobleme unter Erwachsenen nach dem 1. April 2024, der genaue Einfluss des Gesetzes ist offen.
Kriminalität, Konsumverbot und Mengen
Die Gesamtzahl der cannabisbezogenen Delikte im Hellfeld ist nach den Daten um 60 bis 80 Prozent zurückgegangen, vor allem durch den Wegfall konsumnaher Delikte. Zum Konsumverbot nach § 5 KCanG gaben nur wenige Konsumierende an, zumindest gelegentlich dagegen zu verstoßen, und das Risiko einer Ahndung ist laut Bericht verschwindend gering. Zu den Besitzmengen sieht der Bericht derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf. Mehr dazu steht im Artikel Wurden die Besitzmengen des KCanG überprüft?
Wie du den Bericht richtig liest
Zur Methode: Insgesamt flossen acht bestehende Befragungen in den Bericht ein, die vor und nach Inkrafttreten des KCanG Daten erhoben haben, dazu Routinestatistiken. EKOCAN führte im Sommer 2025 vier eigene Befragungen durch, in der Allgemeinbevölkerung, bei Polizei und Ordnungsdienst sowie bei Jugendämtern. Alle Daten wurden deskriptiv ausgewertet.
Zum Konsumverbot nach § 5 KCanG hält der Bericht fest: Etwa die Hälfte der befragten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist für eine Ausweitung der Konsumverbotszonen, und viele melden praktische Probleme bei der Umsetzung. Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bericht dennoch nicht, hält aber eine Vereinfachung der Regelung und eine Harmonisierung der Konsumverbote von Cannabis und Nikotin für überlegenswert.
Ein Befund ist eine Aussage über das, was untersucht wurde. Er sagt keine Ursache aus, solange der Bericht sie nicht ausdrücklich prüft. Der Bericht selbst weist auf die Kurzfristigkeit und Vorläufigkeit der Analysen hin. Medien verkürzen die Ergebnisse oft auf eine Zahl. Übernimm Aussagen deshalb nur mit Verweis auf die Stelle im Bericht: Titel, Herausgeber, Jahr und Seite, bei diesem Bericht zum Beispiel die Zusammenfassung auf den Seiten 5 bis 8.
Was der Bericht für Anbauvereinigungen bedeutet
Für Vereine ist vor allem wichtig, was der Bericht zur Produktion in Anbauvereinigungen und zu den Weitergabemengen sagt. Die Weitergabemengen nach § 19 Abs. 3 KCanG konnten im ersten Zwischenbericht noch nicht evaluiert werden. Ein Bericht ändert die Regeln nicht, solange der Gesetzgeber nichts beschließt. Es gilt der bestehende Gesetzestext.
Was du jetzt tun kannst
Den Bericht findest du unter DOI 10.25592/uhhfdm.17993 im Forschungsdatenrepositorium der Universität Hamburg. Lies zuerst die Zusammenfassung und dann die Kapitel zu deinen Themen. Beim Wortlaut des Gesetzes hilft der Artikel zum Wortlaut des KCanG. Für den Gesamtzusammenhang lohnt sich der Blick auf den Zeitplan der Ergebnisse und auf die Frage nach dem Zwischenbericht. Einen Überblick über alle Themen bietet der Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Welche Befunde stehen im ersten Evaluationsbericht?
Der Bericht sieht beim Konsum Erwachsener keine eindeutigen Änderungen des bisherigen Trends, bei Jugendlichen einen seit 2019 beobachteten Rückgang, der sich fortzusetzen scheint, und einen Rückgang der cannabisbezogenen Delikte im Hellfeld um 60 bis 80 Prozent. Der Cannabismarkt wird in Kapitel 1 der Zusammenfassung beschrieben. Die Ergebnisse sind vorläufig.
Ist ein Evaluationsbericht ein endgültiges Ergebnis?
Nein. Ein Bericht beschreibt einen Zwischen- oder Teilstand, der nur für den untersuchten Zeitraum gilt. Weitere Auswertungen können später andere Ergebnisse bringen. Deshalb sollte jede Aussage aus einem Bericht mit dem Zeitraum und dem Erscheinungsjahr versehen werden.
Führt ein Bericht automatisch zu neuen Regeln?
Nein. Ein Bericht gibt Hinweise, ändert aber keine Gesetze. Änderungen brauchen eine Entscheidung der zuständigen Stellen. Solange keine Änderung beschlossen ist, gilt der bestehende Gesetzestext. Wer eine Regel verlässlich kennen will, liest den Gesetzestext selbst.