Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Was steht im ersten Evaluationsbericht zum KCanG?

Häufige Fragen

Welche Befunde stehen im ersten Evaluationsbericht?

Der Bericht sieht beim Konsum Erwachsener keine eindeutigen Änderungen des bisherigen Trends, bei Jugendlichen einen seit 2019 beobachteten Rückgang, der sich fortzusetzen scheint, und einen Rückgang der cannabisbezogenen Delikte im Hellfeld um 60 bis 80 Prozent. Der Cannabismarkt wird in Kapitel 1 der Zusammenfassung beschrieben. Die Ergebnisse sind vorläufig.

Ist ein Evaluationsbericht ein endgültiges Ergebnis?

Nein. Ein Bericht beschreibt einen Zwischen- oder Teilstand, der nur für den untersuchten Zeitraum gilt. Weitere Auswertungen können später andere Ergebnisse bringen. Deshalb sollte jede Aussage aus einem Bericht mit dem Zeitraum und dem Erscheinungsjahr versehen werden.

Führt ein Bericht automatisch zu neuen Regeln?

Nein. Ein Bericht gibt Hinweise, ändert aber keine Gesetze. Änderungen brauchen eine Entscheidung der zuständigen Stellen. Solange keine Änderung beschlossen ist, gilt der bestehende Gesetzestext. Wer eine Regel verlässlich kennen will, liest den Gesetzestext selbst.

Quellen

  1. EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
  2. KCanG § 43 Evaluation des Gesetzes (gesetze-im-internet.de)

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