Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Wer führt die Evaluation des Cannabisgesetzes durch?

Häufige Fragen

Wer führt die Evaluation des Cannabisgesetzes durch?

Das Verbundprojekt EKOCAN mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Universität Tübingen. Beauftragt hat es das Bundesgesundheitsministerium. Die Laufzeit ist Januar 2025 bis April 2028.

Wie sorgt die Bundesregierung für Unabhängigkeit?

Laut Bundesregierung (Drucksache 21/1125) lief die Vergabe als mehrstufiges Zuwendungsverfahren mit externer fachlicher Begutachtung. Die Beteiligten haben Erklärungen zu Interessenkonflikten abgegeben, und die Zuwendungsbescheide enthalten Auflagen dazu. Ein Fachbeirat begleitet das Projekt.

Wo finde ich die Berichte?

Die Zwischenberichte liegen im Forschungsdatenrepositorium der Universität Hamburg (DOI 10.25592/uhhfdm.17993 und 10.25592/uhhfdm.18530). Die Studienwebseite ist www.uke.de/ekocan.

Quellen

  1. KCanG § 43 Evaluation des Gesetzes (gesetze-im-internet.de)
  2. Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/1125
  3. EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
  4. EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
  5. BMG: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)

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