Wer führt die Evaluation des Cannabisgesetzes durch?
Die Evaluation des Konsumcannabisgesetzes führt das Verbundforschungsprojekt EKOCAN durch. Beauftragt hat es das Bundesgesundheitsministerium nach § 43 Abs. 2 KCanG. Nach der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 21/1125) besteht der Verbund aus dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard Karls Universität Tübingen. Projektleiter ist Dr. Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE.
Wer im Verbund arbeitet
Die Zwischenberichte nennen drei Einrichtungen als Affiliationen der Autorinnen und Autoren:
- Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Centre for Health and Society (chs), Universitätsklinikum Düsseldorf
- Institut für Kriminologie (IfK), Universität Tübingen
Die Laufzeit gibt der Bericht mit Januar 2025 bis April 2028 an. Die Studienwebseite ist www.uke.de/ekocan.
Wer beauftragt, wer arbeitet
Der Auftraggeber legt den Rahmen fest. Das Gesetz verlangt in § 43 Abs. 2 KCanG, dass das Bundesgesundheitsministerium unabhängige Dritte beauftragt. Die Bundesregierung beschreibt das Vergabeverfahren so: Es war ein mehrstufiges Zuwendungsverfahren nach Veröffentlichung einer Förderrichtlinie und externer fachlicher Begutachtung. Die beteiligten Personen haben Erklärungen zu möglichen Interessenkonflikten abgegeben, und die Zuwendungsbescheide enthalten Auflagen, um Interessenkonflikte zwischen den Aufgaben der Evaluation und anderen Tätigkeiten auszuschließen.
Wer die Arbeit begleitet
Ein wissenschaftlicher Fachbeirat begleitet und berät das Projekt. Laut Bundesregierung sind dort unter anderem vertreten: die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Deutsche Richterbund und das Bundesministerium des Innern, ergänzt um Vertretungen von Ländern und Kommunen. Die Liste in der Drucksache ist länger. Der Fachbeirat soll sicherstellen, dass bei der Interpretation der Daten unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt werden.
Was das Projekt tut
Die Datengrundlage besteht aus zwei Zugangswegen. Zu den Primärdaten zählen der EKOCAN-Survey in der Bevölkerung, der OBCAN-Survey bei Ordnungsämtern, der POLCAN-Survey bei Polizeibehörden, ein Marktmonitoring, Informationen aus Anbauvereinigungen (Register und Analyse der Webseiten) und eine Befragung von Jugendämtern zu § 7 KCanG. Hinzu kommen Sekundärdaten, etwa Routinedaten aus dem Gesundheitswesen und Kriminalstatistiken. Jede Datenquelle zeigt nur einen Ausschnitt, deshalb nennen die Berichte ihre Grenzen.
Zeitlicher Ablauf
Das Projekt startete im Januar 2025. Der erste Zwischenbericht erschien im September 2025 und stützt sich auf Informationen bis August 2025. Der zweite Zwischenbericht folgte im April 2026 mit dem Schwerpunkt organisierte Kriminalität. Bis April 2028 läuft die Evaluation weiter, dann soll nach § 43 Abs. 2 KCanG der umfassende Bericht vorliegen. Zwischen den Berichten können sich Datenstand, Methoden und Schwerpunkte unterscheiden, deshalb gehört zu jedem Zitat die Angabe, aus welchem Bericht es stammt.
EKOCAN hat für die Zwischenberichte acht bestehende Befragungen und mehrere Routinestatistiken ausgewertet. Im Sommer 2025 führte es vier eigene Befragungen durch: in der Allgemeinbevölkerung, bei Polizei und Ordnungsdienst sowie bei Jugendämtern. Für den zweiten Zwischenbericht kamen erstmals eigene qualitative Untersuchungen hinzu, nämlich Interviews und Fokusgruppen mit jungen Konsumierenden und Fachkräften sowie Interviews mit Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden. Alle Daten wurden deskriptiv ausgewertet.
Wer was verantwortet
Die Berichte sind Ergebnisse der Forschenden, die Pressemitteilungen dazu kommen von den Ministerien. Der zweite Zwischenbericht erschien am 1. April 2026. Die Pressemitteilung von Bundesgesundheits-, Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium sowie dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen gibt Einschätzungen der politisch Verantwortlichen wieder. Wer eine Aussage zitiert, nennt deshalb, ob sie aus dem Bericht oder aus einer politischen Stellungnahme stammt.
Was du als Leser prüfen kannst
- Welche Stellen den Bericht erstellt haben.
- Auf welchem Auftrag er beruht, hier § 43 KCanG.
- Welche Methoden und Daten verwendet wurden.
- Welche Grenzen der Bericht selbst benennt.
Beide Berichte betonen, dass ihre Ergebnisse vorläufig sind und robuste statistische Auswertungen erst im weiteren Verlauf zu erwarten sind. Wie die Evaluation die Anbauvereinigungen einbezieht, erklärt der Artikel Wie erleben Anbauvereinigungen die Evaluation?
Was du mit dieser Information anfangen kannst
Wenn du die Evaluation verfolgen willst, notiere Auftraggeber, Auftragnehmer und Datum jedes Berichts und lies den Methodenteil. Den Wortlaut des Gesetzes findest du im Artikel zum Wortlaut des KCanG. Für den Überblick hilft der Artikel zu ersten Evaluationsberichten, für den Jugendschutz der Artikel zur Wirkung auf den Kinder- und Jugendschutz. Mehr zu Forschung und Politik gibt es im Bereich Politik und Forschung.
Häufige Fragen
Wer führt die Evaluation des Cannabisgesetzes durch?
Das Verbundprojekt EKOCAN mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Universität Tübingen. Beauftragt hat es das Bundesgesundheitsministerium. Die Laufzeit ist Januar 2025 bis April 2028.
Wie sorgt die Bundesregierung für Unabhängigkeit?
Laut Bundesregierung (Drucksache 21/1125) lief die Vergabe als mehrstufiges Zuwendungsverfahren mit externer fachlicher Begutachtung. Die Beteiligten haben Erklärungen zu Interessenkonflikten abgegeben, und die Zuwendungsbescheide enthalten Auflagen dazu. Ein Fachbeirat begleitet das Projekt.
Wo finde ich die Berichte?
Die Zwischenberichte liegen im Forschungsdatenrepositorium der Universität Hamburg (DOI 10.25592/uhhfdm.17993 und 10.25592/uhhfdm.18530). Die Studienwebseite ist www.uke.de/ekocan.
Quellen
- KCanG § 43 Evaluation des Gesetzes (gesetze-im-internet.de)
- Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/1125
- EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
- EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
- BMG: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung (01.04.2026)