Politik und Forschung · Evaluation des Gesetzes

Wann kommt der Abschlussbericht zum Cannabisgesetz?

Häufige Fragen

Wann erscheint der Abschlussbericht zum Cannabisgesetz?

Nach § 43 Abs. 2 Satz 2 KCanG soll dem Bundesgesundheitsministerium spätestens bis zum 1. April 2028 ein umfassender Bericht vorgelegt werden. Das Projekt EKOCAN läuft bis April 2028. Ein genaues Veröffentlichungsdatum nennt das Gesetz nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Zwischenbericht und Abschlussbericht?

Die Zwischenberichte (September 2025 und April 2026) zeigen den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezeichnen ihre Ergebnisse als vorläufig. Der umfassende Bericht soll die Ergebnisse der gesamten Evaluation zusammenfassen. Wer zitiert, nennt die Berichtsnummer und das Jahr.

Wo finde ich die Berichte?

Die beiden Zwischenberichte liegen im Forschungsdatenrepositorium der Universität Hamburg (DOI 10.25592/uhhfdm.17993 und 10.25592/uhhfdm.18530). Die Studienwebseite des Projekts ist www.uke.de/ekocan.

Quellen

  1. KCanG § 43 Evaluation des Gesetzes (gesetze-im-internet.de)
  2. EKOCAN: 1. Zwischenbericht (Universität Hamburg, September 2025)
  3. EKOCAN: 2. Zwischenbericht (Universität Hamburg, April 2026)
  4. Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/1125

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