Was dürfen Eltern rechtlich gegen den Konsum ihres Kindes tun?
Eltern haben nach § 1631 BGB die Pflicht und das Recht, ihr Kind zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die BIÖG rät ihnen, bei Cannabiskonsum eine klare Haltung einzunehmen. Welche Mittel sie dabei einsetzen dürfen, hängt vom Alter des Kindes, von der Situation und von den Grenzen ab, die Gesetz und Familienrecht setzen. Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und zeigt, wo du Rat bekommst.
Was das Konsumcannabisgesetz für Minderjährige regelt
Der Besitz von Cannabis ist nach dem Konsumcannabisgesetz erst ab 18 Jahren erlaubt. Für Jugendliche unter 18 gilt das nicht. Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist nach § 5 KCanG verboten. Diese Regeln richten sich an alle Erwachsenen, also auch an Eltern.
Wer Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Das betrifft jede Person, die Cannabis an Minderjährige abgibt, also auch Bekannte und Freundinnen oder Freunde.
Erziehung und Grenzen
Die Personensorge umfasst nach § 1631 Abs. 1 BGB die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die BIÖG empfiehlt Eltern, eine klare Haltung einzunehmen und das Zuhause zur cannabisfreien Zone zu erklären.
Die Grenze zieht § 1631 Abs. 2 BGB: Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. Ob eine konkrete Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Konsequenzen in der Familie
Die BIÖG nennt als Beispiel für eine Konsequenz, das Taschengeld zu kürzen, wenn das Kind damit Cannabisprodukte kauft. Auch Freiheiten wie das Ausgehen können Eltern überdenken. Sie sollten nachvollziehbar sein, erklärt werden und mit dem Kind besprochen werden. Eine Konsequenz, die das Kind nicht versteht, wirkt schnell wie Willkür und verliert ihre Wirkung.
Körperliche Gewalt und Drohungen sind nach der BIÖG keine geeigneten Konsequenzen, und nach § 1631 Abs. 2 BGB sind auch seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen ausgeschlossen. Wer in einer Situation die Kontrolle verliert, sollte sich Unterstützung holen, bevor sich der Konflikt verhärtet.
Wann das Jugendamt eine Rolle spielt
Wird eine minderjährige Person bei einem Verstoß gegen das Besitz-, Erwerbs- oder Anbauverbot festgestellt, informiert die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde unverzüglich die Personensorgeberechtigten (§ 7 Abs. 1 KCanG). Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls informiert sie zusätzlich das Jugendamt (§ 7 Abs. 2). Der örtliche Träger der Jugendhilfe soll darauf hinwirken, dass Kinder und Jugendliche Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen (§ 7 Abs. 3). Welche Hilfen es vor Ort gibt, erfährst du beim Jugendamt. Der Beitrag Wann wird das Jugendamt informiert? erklärt die Abläufe genauer.
Wenn Dritte betroffen sind
Wenn das Kind Cannabis an Gleichaltrige weitergibt oder Freundinnen und Freunde mit Cannabis in Kontakt bringt, berührt das auch deren Familien. Nach der BIÖG sind Handlungen, die für Erwachsene strafbar sind, etwa die unerlaubte Weitergabe oder der Verkauf, auch für Jugendliche strafbar. Strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren können zur Verantwortung gezogen werden, und die Strafrahmen fallen für Jugendliche und Erwachsene unterschiedlich aus. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Suche in solchen Fällen das Gespräch mit den anderen Eltern, bevor du Schritte unternimmst, die Beziehungen belasten.
Was du tun kannst, wenn du unsicher bist
- Notiere den Vorfall sachlich mit Datum und Ort.
- Sprich mit einer Suchtberatungsstelle über Erziehungsfragen.
- Lass dich bei rechtlichen Fragen von einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht beraten.
- Melde dich beim Jugendamt, wenn du Unterstützung im Alltag brauchst.
Eine Anwältin oder ein Anwalt kann die Befugnisse in deinem konkreten Fall prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Prävention: Vertrauen als wichtigster Schutz
Die stärkste Wirkung haben Regeln, die ein Kind aus Überzeugung einhält. Dafür braucht es Vertrauen. Wer Konsequenzen erklärt, Gespräche sucht und Hilfe anbietet, gewinnt mehr als mit Kontrolle allein. Nach der BIÖG ist im schlimmsten Fall der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis schlechter funktioniert. Die Zusammenhänge erklärt der Beitrag Wie wirkt Cannabis auf Gedächtnis und Schulabschluss?.
Cannabis im Haushalt sichern
Wer Cannabis zu Hause hat, muss es nach § 10 KCanG durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Das gilt auch für Eltern. Verstöße können eine Ordnungswidrigkeit sein (§ 36 KCanG).
Zimmer, Eigentum und Privatsphäre
Ob und wie weit Eltern das Zimmer ihres Kindes durchsuchen dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Die BIÖG empfiehlt, bei gefundenen Gegenständen des Konsums das offene Gespräch zu suchen. Eine Kontrolle kann das Vertrauen belasten. Mehr dazu steht im Artikel Dürfen Eltern das Zimmer des Kindes durchsuchen?
Ob eine Durchsuchung im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Wenn das Kind volljährig wird
Mit 18 Jahren ist das Kind rechtlich erwachsen. Der Besitz von Cannabis ist dann bis zu den im Gesetz genannten Mengen für den Eigenkonsum erlaubt. Eltern verlieren dadurch nicht jede Einflussmöglichkeit, aber die Verantwortung für den eigenen Konsum liegt dann beim jungen Erwachsenen. Der Beitrag Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen? erklärt die Grenzen genauer.
Schweigepflicht und Beratung
Nach der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen unterliegen die Beraterinnen und Berater der niedersächsischen Suchtberatungsstellen der gesetzlichen Schweigepflicht, und die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Frag vor einem Gespräch, welche Grenzen der Vertraulichkeit gelten.
Nächste Schritte
- Kläre, welche Regeln in deiner Familie gelten und warum.
- Halte Vorfälle schriftlich fest, wenn sie sich wiederholen.
- Hol dir Rat, bevor du eine Maßnahme ergreifst, die du nicht rückgängig machen kannst.
Den Rahmen für Minderjährige fasst Was regelt das KCanG zum Jugendschutz? zusammen. Wie du mit dem ersten Fund umgehst, steht in Was tun, wenn man Cannabis beim Kind findet?.
Häufige Fragen
Dürfen Eltern ihrem Kind den Cannabiskonsum verbieten?
Eltern haben das Recht und die Pflicht, ihr Kind zu erziehen (§ 1631 BGB), und die BIÖG empfiehlt eine klare Haltung gegen den Konsum. Gewalt, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Welche Maßnahme im Einzelfall zulässig ist, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Können Eltern bestraft werden, wenn ihr Kind Cannabis konsumiert?
Das KCanG verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (§ 5) und verlangt, Cannabis vor dem Zugriff von Kindern zu schützen (§ 10). Strafbar ist die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige (§ 34). Ob im konkreten Fall ein Vorwurf entsteht, prüft eine Anwältin oder ein Anwalt.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 5 (Gesetzestext)
- Konsumcannabisgesetz § 34 (Gesetzestext)
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
- BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
- KCanG § 7 Prävention
- KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
- KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
- BIÖG Cannabisprävention: Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind kifft?
- BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Eltern
- NLS: Informationen für Ratsuchende