Darf eine Wohngemeinschaft gemeinsam Pflanzen anbauen?
In einer Wohngemeinschaft darf jede erwachsene Person für sich anbauen, aber nur mit höchstens drei Pflanzen gleichzeitig. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Zahl drei Cannabispflanzen je volljähriger Person eines Haushalts. Wer die Ernte teilen will, trifft auf das Weitergabeverbot: Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 Konsumcannabisgesetz, KCanG). Dieser Artikel erklärt, was das für eine WG bedeutet und welche Schritte sinnvoll sind.
Was § 9 Abs. 1 KCanG sagt
Der Eigenanbau ist nach § 9 Abs. 1 KCanG Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er muss am Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthalt stattfinden. Erlaubt ist der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Die Formulierung ist eng gefasst. Sie verbindet die Zahl mit einem Zeitpunkt und mit dem Ort des Anbaus.
Das Wort insgesamt bezieht sich auf die Pflanzen einer anbauenden Person. Das Bundesgesundheitsministerium stellt klar, dass die Anzahl von drei Cannabispflanzen je volljähriger Person eines Haushalts gilt. In einer WG mit mehreren Erwachsenen hat deshalb jede Person ihre eigene Grenze von drei Pflanzen.
Wie du die Pflanzen in der WG zählst
Der Wohnsitz ist für den Anbau entscheidend. Das Gesetz knüpft den Eigenanbau an den Ort, an dem eine Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei einer WG teilen sich die Mitbewohnenden oft denselben Anbauort. Dann ist wichtig, wessen Pflanzen es sind.
Praktisch heißt das: Plane den Anbau so, dass keine Person zu irgendeinem Zeitpunkt mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anbaut. Dazu zählt auch der Nachwuchs, wenn du Stecklinge ziehst. Eine einfache Liste im Gemeinschaftsraum, auf der notiert ist, welche Pflanze wem gehört, hilft, den Überblick zu behalten. Ob ein Steckling bereits als Pflanze zählt, sollte vorher geklärt werden. Der Artikel Dürfen Erwachsene drei Cannabispflanzen anbauen? erklärt das Zählen genauer.
Gemeinsam anbauen, nicht gemeinsam weitergeben
Die Weitergabe ist ein zweiter Punkt, der in einer WG schnell übersehen wird. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Eine Ausnahme für Mitbewohnende nennt der Wortlaut nicht. Wer gemeinsam anbaut, sollte daher genau regeln, wer wovon etwas erhält, und diese Regeln dokumentieren.
Auch Freunde, die zu Besuch kommen, fallen unter die Weitergabe, wenn sie Cannabis aus dem Eigenanbau erhalten. Eine klare Absprache verhindert, dass aus einem freundlichen Gefallen ein Verstoß wird.
Der Mietvertrag: ein zweiter Rahmen
Neben dem Gesetz kann der Mietvertrag den Eigenanbau in der Wohnung regeln. Das kann ein eigener Konfliktpunkt sein. Ob und wie der Anbau im Mietvertrag geregelt ist, zeigt ein Blick in den Vertrag. Bei Unklarheiten hilft der Mieterverein oder eine Mietrechtsberatung. Der Artikel Pflichten als Mieterin oder Mieter beim Eigenanbau fasst die wichtigsten Fragen zusammen.
Wenn eine WG mehrere Mietparteien umfasst oder der Hauptmietvertrag bei einer Person liegt, sollte das vor dem Anbau geklärt sein. Eine schriftliche Absprache unter den Mitbewohnenden schützt alle Beteiligten.
Jugendschutz in der WG
Eine WG ist oft ein Ort, an dem auch junge Menschen ein- und ausgehen, etwa Besuch oder Geschwister. Der Schutz vor Zugang bleibt deshalb wichtig. Besitz ist nach § 3 Abs. 1 KCanG erst ab 18 Jahren erlaubt. Konsum ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG). Cannabis und Vermehrungsmaterial musst du am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, schützen (§ 10 KCanG).
Gerade in Haushalten mit Kindern ist das Thema sensibel. Der Artikel Eigenanbau und Schutz von Kindern beschreibt, worauf zu achten ist.
Rollen in der WG klären
Eine Absprache darüber, wer die Pflanzen pflegt, wer die Ernte lagert und wer Fragen beantwortet, schafft Klarheit im Alltag. Wer die Pflanzen gießt, sollte wissen, wie viele es insgesamt sind und wo sie stehen. Wer die Ernte lagert, sollte wissen, wo sie verwahrt wird und wer Zugang hat.
Bei Besuch aus dem Freundeskreis lohnt es sich, Regeln für Gäste festzulegen. Zum Beispiel: Pflanzen bleiben im Raum, Besuch betritt den Anbau nicht, und Cannabis wird nicht weitergegeben. Solche Regeln sind einfach, schützen aber vor Missverständnissen.
Zieht eine Person aus, sollte die Absprache überprüft werden. Dann zeigt sich, ob die Gesamtzahl der Pflanzen noch stimmt und ob der Anbau weiter zu den Mietregeln passt.
Auch die Lage der Pflanzen in der Wohnung verdient Aufmerksamkeit. Wer Fenster zur Straße hat, sollte bedenken, dass Pflanzen dort von Besuch, Nachbarn oder Kindern gesehen werden können. Eine Lage, die Neugier gar nicht erst weckt, schützt am besten.
Was tun, wenn die Lage unklar ist?
Bei Unsicherheit hilft ein strukturierter Weg. Zuerst klärt die WG, wer den Anbau betreibt und wer nur Mitbewohnende ist. Dann liest sie den Mietvertrag und notiert die Absprachen. Danach holt sie bei Bedarf eine Beratung ein, etwa bei einer Suchtberatungsstelle oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Prävention im Alltag
Gemeinsamer Anbau bedeutet auch gemeinsame Verantwortung für die eigene Gesundheit. Wer in einer WG lebt, bekommt Konsum oft unmittelbar mit. Das kann helfen, Warnzeichen früh zu bemerken, etwa wenn jemand plötzlich mehr konsumiert, sich zurückzieht oder den Alltag vernachlässigt. Ein offenes Gespräch ist ein guter erster Schritt. Hilfe bietet die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Was du jetzt tun kannst
- Pro Person höchstens drei Pflanzen gleichzeitig und die Pflanzenzahl dokumentieren.
- Den Mietvertrag auf Regeln zum Anbau prüfen.
- Eine schriftliche Absprache zu Pflanzen, Ernte und Weitergabe treffen.
- Pflanzen und Erntegut für Kinder und Jugendliche unzugänglich verwahren.
Die Regel ist klar, auch wenn sie in einer WG leicht übersehen wird. Wer die Grenze pro Person im Blick behält, bewegt sich im Rahmen des Gesetzes. Weitere Hinweise zum Eigenanbau gibt es auf der Seite Recht und Gesetz.
Häufige Fragen
Darf jede Person in einer WG drei Pflanzen anbauen?
Ja, jede erwachsene Person darf selbst bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anbauen. Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt die Zahl je volljähriger Person eines Haushalts (§ 9 Abs. 1 KCanG). Voraussetzung ist, dass der Anbau am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt stattfindet. Die Ernte darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Darf man Cannabis aus dem Eigenanbau mit Mitbewohnenden teilen?
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Eine Ausnahme für Mitbewohnende nennt der Wortlaut nicht. Eine klare schriftliche Absprache hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Kann der Mietvertrag den Eigenanbau verbieten?
Der Mietvertrag kann den Anbau in der Wohnung regeln. Ob und wie das gilt, zeigt der Vertrag selbst. Bei Fragen zum Mietrecht hilft der Mieterverein oder eine Mietrechtsberatung.