Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf eine Wohngemeinschaft gemeinsam Pflanzen anbauen?

Häufige Fragen

Darf jede Person in einer WG drei Pflanzen anbauen?

Ja, jede erwachsene Person darf selbst bis zu drei Pflanzen gleichzeitig anbauen. Nach den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt die Zahl je volljähriger Person eines Haushalts (§ 9 Abs. 1 KCanG). Voraussetzung ist, dass der Anbau am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt stattfindet. Die Ernte darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Darf man Cannabis aus dem Eigenanbau mit Mitbewohnenden teilen?

Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Eine Ausnahme für Mitbewohnende nennt der Wortlaut nicht. Eine klare schriftliche Absprache hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Kann der Mietvertrag den Eigenanbau verbieten?

Der Mietvertrag kann den Anbau in der Wohnung regeln. Ob und wie das gilt, zeigt der Vertrag selbst. Bei Fragen zum Mietrecht hilft der Mieterverein oder eine Mietrechtsberatung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9: Eigenanbau
  2. Konsumcannabisgesetz § 3: Besitz
  3. Konsumcannabisgesetz § 5: Konsumverbote
  4. Sucht & Drogen Hotline
  5. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  6. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum

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