Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf ein Partner die Pflanzen des anderen mitbetreuen?

Häufige Fragen

Darf ein Partner beim Eigenanbau mithelfen?

Das Gesetz regelt Hilfe beim Gießen nicht ausdrücklich. Verboten ist die Weitergabe von Cannabis aus dem Eigenanbau an Dritte. Wer mithilft, sollte vorher klären, wer die Ernte bekommt. Ob die Hilfe im konkreten Fall zulässig ist, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt einordnen.

Gilt die Obergrenze von drei Pflanzen für zwei Partner zusammen?

Nein. Das Bundesgesundheitsministerium nennt drei Cannabispflanzen je volljähriger Person eines Haushalts (§ 9 KCanG). Baut jeder selbst an, hat jeder seine eigene Grenze. Haltet die Pflanzenzahl gemeinsam schriftlich fest.

Darf man Pflanzen am Wohnsitz eines anderen anbauen?

Der Eigenanbau ist nach § 9 KCanG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt geknüpft. Wer Pflanzen an einem anderen Ort versorgt, sollte den Fall vorher von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt prüfen lassen, damit klar ist, ob der Anbau dort zulässig ist.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 (Eigenanbau)
  2. Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
  3. Konsumcannabisgesetz § 34 (Strafvorschriften)
  4. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  5. Sucht & Drogen Hotline
  6. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz

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