Welche Gesundheitsschutzregeln gelten beim Eigenanbau?
Der Eigenanbau ist an klare Regeln gebunden, und das Gesetz schützt damit vor allem Kinder und Jugendliche. Gesundheitsschutz reicht aber weiter als die rechtlichen Grenzen. Er betrifft die Menschen im Haushalt, die Atemwege der Konsumierenden selbst und die Frage, wie stark der Konsum ausfällt. Dieser Artikel zeigt die Regeln, die gelten, und die Risiken, die man kennen sollte.
Die gesetzlichen Vorgaben stehen in §§ 5, 9, 10 und 34 KCanG. Die gesundheitlichen Aussagen stammen aus der Suchtprävention und aus Fachstellen, die auf ihren Websites Quellen angeben. Eine Fachberatung ersetzt das nicht, aber sie hilft beim nächsten Schritt.
Was das Gesetz schützt
§ 10 KCanG verlangt, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Ein Verstoß ist nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 eine Ordnungswidrigkeit.
Nach § 5 Abs. 1 KCanG ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Der Schutz gilt also nicht erst dann, wenn ein Kind selbst konsumiert. Schon die Anwesenheit in unmittelbarer Nähe reicht aus, um die Regel zu verletzen. Wer zu Hause Pflanzen hält, sollte den Konsum deshalb von Kindern und Jugendlichen fernhalten.
§ 5 Abs. 2 KCanG nennt zusätzlich Orte wie Schulen und Kinderspielplätze. Der Konsum ist dort auch dann verboten, wenn er in der Sichtweite stattfindet. Die Sichtweite endet nach dem Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern. Wer diese Orte kennt, vermeidet Ärger und schützt die Menschen, die dort sind.
§ 34 KCanG bestraft die Weitergabe an Kinder und Jugendliche. Nach § 34 Abs. 3 KCanG ist das Abgeben an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahren ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall, mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Kinder und der Rauch
Für Kinder gilt die Regel aus § 5 Abs. 1 KCanG: Konsum in ihrer unmittelbaren Gegenwart ist verboten. Das betrifft neben dem eigenen Konsum auch den Ort, an dem konsumiert wird.
Praktisch heißt das: Konsum findet dort statt, wo Kinder nicht sind und nicht hinkommen. Eine klare Regel im Haushalt legt fest, wo das möglich ist.
Die Lunge
Cannabisrauch schädigt nach Angaben der Suchtprävention die Flimmerhärchen in den Atemwegen. Es besteht ein Risiko für Entzündungen der Atemwege, Kurzatmigkeit, chronischen Husten und Bronchitis. Ob Cannabis allein das Lungenkrebsrisiko erhöht, ist laut der Fachquelle noch nicht abschließend geklärt.
Wer Cannabis mit Tabak mischt, bringt die Risiken des Tabakkonsums hinzu. Die Atemwege werden zusätzlich belastet, und das Risiko einer Nikotinabhängigkeit steigt. Wer selbst anbaut, sollte deshalb nicht auch noch Tabak in die Mischung geben.
Der THC-Gehalt
Eine Studie, die die Suchtprävention zusammenfasst, nennt für Cannabis mit hohem THC-Gehalt ein etwa doppeltes Risiko für psychotische Symptome. Ein hoher THC-Gehalt ist also ein eigener Risikofaktor. Das ist ein Grund, vorsichtig zu sein.
Die Studienlage ist nicht abschließend. Viele Befunde beruhen auf Beobachtungen, und ein Zusammenhang ist nicht automatisch eine Ursache. Bei einer angeborenen Neigung zu Psychosen könnten nach cannabispraevention.de schon geringe Mengen Cannabis ausreichen.
Mischkonsum mit Alkohol
Cannabis und Alkohol zusammen belasten den Kreislauf stark und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen. Alkohol führt außerdem dazu, dass man sich selbst überschätzt. Die Wirkungen der Substanzen können sich gegenseitig verstärken. Beide wirken negativ auf Konzentration und Reaktionsvermögen.
Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, sollte keine Fahrt planen. Im Straßenverkehr gilt für Alkohol eine Grenze von 0,5 Promille im Blut, und Cannabis hat eine eigene THC-Grenze nach § 24a StVG.
Schwangerschaft und Stillzeit
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen rät bei Kinderwunsch, Schwangerschaft und Stillzeit dazu, auf Cannabis zu verzichten. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, ob du selbst anbaust oder Cannabis anders beziehst. Wer schwanger ist oder stillt, sollte das mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen.
Ein Blick auf den eigenen Konsum
Abhängigkeit liegt nach Angaben von drugcom vor, wenn mindestens zwei Merkmale innerhalb von zwölf Monaten zutreffen. Problematischer Konsum beginnt oft früher. Entscheidend ist laut dieser Quelle, ob der Konsum bereits negative Folgen nach sich gezogen hat, und weniger die Menge.
Wenn du dich wiedererkennst, lohnt sich ein ehrlicher Blick. Ein Konsumtagebuch oder eine Selbsteinschätzung helfen dabei. Wenn du unsicher bist, kannst du dich an eine Suchtberatung wenden.
Praktische Schritte im Eigenanbau
- Lagere Pflanzen, Material und Ernte so, dass Kinder keinen Zugriff haben.
- Konsumiere nicht in der Nähe von Kindern oder Schwangeren.
- Verzichte auf Tabak in der Mischung und auf die Kombination mit Alkohol.
- Plane keine Fahrt nach dem Konsum.
- Halte den eigenen Konsum im Blick und sprich früh mit jemandem, wenn er dir Sorgen macht.
Anlaufstellen
Für Erwachsene, die sich um den Konsum sorgen, erreichst du die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031. Eltern, die sich um ihr Kind sorgen, können das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550 anrufen. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort hilft ebenfalls weiter.
Weiterlesen: Wie schützt man Pflanzen vor Kindern?, Wie muss man Cannabis vor Kindern sichern? und Wie schützt das KCanG Kinder und Jugendliche? Mehr Hinweise zum Schutz junger Menschen stehen im Bereich Jugendschutz.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, wo Kinder und Jugendliche Zugang zu Pflanzen und Material haben, und verändere das, wo nötig.
- Verzichte auf Tabak und Alkohol in Kombination mit Cannabis.
- Wenn du schwanger bist oder stillst, sprich mit einer Ärztin oder einem Arzt.
- Bei Sorgen um den eigenen Konsum: Suchtberatung oder die Sucht und Drogen Hotline.
Häufige Fragen
Ist Cannabis in der Wohnung erlaubt, wenn Kinder im Haushalt leben?
Der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist nach § 5 KCanG verboten. Die Regel schützt Kinder und Jugendliche. Außerdem verlangt § 10 KCanG, Cannabis vor dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen.
Ist Cannabisrauch für Lunge und Atemwege schädlich?
Cannabisrauch schädigt nach Angaben der Suchtprävention die Flimmerhärchen in den Atemwegen. Es besteht ein Risiko für Entzündungen, Kurzatmigkeit, chronischen Husten und Bronchitis. Mischkonsum mit Tabak erhöht die Belastung zusätzlich.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich mir Sorgen um meinen Konsum mache?
Die Sucht und Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort berät ebenfalls. Eltern, die sich um ihr Kind sorgen, erreichen das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 5 (Konsumverbote)
- Konsumcannabisgesetz § 34 (Strafvorschriften)
- Cannabis: Gefahren für Jugendliche (BIÖG)
- Cannabis FAQ (BIÖG)
- Kiffen geht auf die Lunge (drugcom)
- Cannabis und Tabak: Risiken (Infodrog)
- Mischkonsum Cannabis und Tabak (Feel-ok)
- Hochpotenter Cannabis und psychotische Symptome (drugcom)
- Schwangerschaft und Cannabis (DHS)
- Bin ich abhängig von Cannabis? (drugcom)
- § 10 KCanG
- § 36 KCanG