Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf man eigenes Cannabis im Labor testen lassen?

Häufige Fragen

Ist ein Laborbefund ein Nachweis, dass Cannabis sicher ist?

Nein. Ein Befund zeigt einen Messwert zum Zeitpunkt der Messung. Er beschreibt nicht, wie sich der Konsum auf eine bestimmte Person auswirkt. Auch ein unauffälliger Befund ersetzt keine Vorsicht beim Konsum.

Gilt der Grenzwert im Straßenverkehr auch mit Laborbefund?

Ja. Nach § 24a Abs. 1a StVG gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ein Laborbefund über das Material ändert daran nichts. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

Wer entscheidet, ob ein Labor eigenes Material annimmt?

Das entscheidet das Labor nach seinen eigenen Regeln. Die rechtliche Einordnung eines konkreten Vorhabens klärt am besten eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Eine Suchtberatung hilft bei Fragen zu Konsum und Gesundheit.

Quellen

  1. Straßenverkehrsgesetz § 24a (Alkohol und berauschende Mittel)
  2. Straßenverkehrsgesetz § 25 (Fahrverbot)
  3. Hochpotenter Cannabis und psychotische Symptome (drugcom)
  4. Cannabis: Gefahren für Jugendliche (BIÖG)
  5. Cannabis und Alkohol: kurzfristige Risiken (BIÖG)
  6. Mischkonsum Cannabis und Tabak (Feel-ok)
  7. § 2 KCanG
  8. § 3 KCanG
  9. § 9 KCanG
  10. § 34 KCanG

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