Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Wie sind Cannabis Social Clubs in Deutschland rechtlich geregelt?

Häufige Fragen

Wie sind Cannabis Social Clubs in Deutschland rechtlich geregelt?

Clubs arbeiten im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wo beantrage ich eine Erlaubnis für einen Club?

Der Antrag geht an die zuständige Behörde. Das Gesetz nennt die Angaben und Nachweise im Einzelnen (§ 11 Abs. 4 KCanG). Welche Stelle für dich zuständig ist, erfährst du bei der Behörde selbst oder bei einer Beratung.

Erteilen Verbände Erlaubnisse für Clubs?

Nein. Die Erlaubnis erteilt die zuständige Behörde. Verbände vertreten die Interessen der Clubs.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  3. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  4. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  5. KCanG § 19 Weitergabe
  6. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigungen
  7. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  8. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  9. KCanG § 34 Strafvorschriften
  10. CSCD: Warum ein CSC-Verband?

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