Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Wie finanzieren sich Cannabis Social Clubs?

Häufige Fragen

Wie finanziert sich ein Cannabis Social Club?

Ein Club finanziert sich vor allem über die Beiträge seiner Mitglieder. Bei einem Verein legt die Satzung die Mitgliedsbeiträge fest. Bei einer Genossenschaft legt sie die laufenden Beiträge der Mitglieder zur Erfüllung des Zwecks fest (§ 24 KCanG). Werbung und Sponsoring sind verboten (§ 6 KCanG), und der Zweck ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Dürfen Cannabis Social Clubs Werbung machen?

Nein, Werbung für Cannabis und für Anbauvereinigungen ist nach § 6 KCanG verboten. Das betrifft Anzeigen, Plakate und Beiträge in sozialen Netzwerken. Auch Sponsoring ist ausgeschlossen.

Wer legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest?

Bei einem Verein legt die Satzung die Mitgliedsbeiträge fest. Das Gesetz nennt keine Beträge. Fragen zur Höhe, Fälligkeit oder Zahlungsweise beantwortet der Vorstand des jeweiligen Vereins.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 24: Beiträge
  2. Konsumcannabisgesetz § 1: Begriffsbestimmungen
  3. Konsumcannabisgesetz § 6: Werbe- und Sponsoringverbot
  4. Konsumcannabisgesetz § 11: Erlaubnis
  5. Konsumcannabisgesetz § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  6. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  7. KCanG § 17 Gemeinschaftlicher Eigenanbau
  8. KCanG § 22 Sicherung
  9. KCanG § 25 Selbstkostendeckung
  10. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  11. BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein

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