Wo melde ich einen Verstoß eines Clubs?
Einen Verstoß eines Cannabis Social Clubs meldest du bei der zuständigen Behörde. Nach § 27 KCanG überwacht diese Behörde Anbauvereinigungen und kann bei einem begründeten Verdacht eingreifen. Das Gesetz nennt die Behörde nur allgemein, deshalb musst du die konkrete Stelle in deinem Bundesland erfragen. Eine Meldung ist ein sachlicher Hinweis, der die Aufsicht unterstützt.
Wer die Anbauvereinigung überwacht
Nach § 27 Abs. 1 KCanG ist die zuständige Behörde für die Überwachung zuständig. Sie nimmt im befriedeten Besitztum von Anbauvereinigungen regelmäßig Stichproben vor. Dabei prüft sie, ob das Cannabis den Anforderungen entspricht, ob die Auflagen nach § 13 Abs. 4 KCanG eingehalten werden und ob die Vorgaben zum Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz beachtet werden.
Die Behörde ist also nicht erst nach einem Vorfall aktiv. Sie kontrolliert regelmäßig, und Hinweise von außen können ihre Prüfung gezielter machen. Wer einen Verstoß beobachtet, kann die Behörde deshalb auf den Sachverhalt aufmerksam machen.
Welche Verstöße nach dem Gesetz gemeint sind
Nach § 27 Abs. 3 KCanG handelt die Behörde bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß. Das Gesetz nennt unter anderem drei Bereiche. Erstens kann das Cannabis oder das Vermehrungsmaterial den Anforderungen des Gesetzes oder der Vorschriften auf dessen Grundlage nicht entsprechen. Zweitens kann die Anbauvereinigung die Vorgaben für den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nicht einhalten. Drittens kann sie die Auflagen nach § 13 Abs. 4 KCanG nicht oder nicht vollständig erfüllen. Daneben kann die Behörde die Beseitigung von Werbe- und Sponsoringmaterial oder die Unterlassung von Werbe- und Sponsoringmaßnahmen anordnen (§ 27 Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 KCanG).
Ein Verdacht auf schlechte Qualität, fehlenden Jugendschutz, Werbung oder unvollständige Auflagen gehört in eine Meldung.
Die Pflichten, die du als Maßstab nehmen kannst
Anbauvereinigungen müssen zum Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen. Nach § 23 Abs. 4 KCanG ernennt der Vorstand jeder Anbauvereinigung ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Nach § 23 Abs. 6 KCanG haben Anbauvereinigungen außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen.
Weitere Pflichten eignen sich als Maßstab für deine Beobachtung: Personen unter 18 Jahren darf kein Zutritt zum Gelände gewährt werden (§ 23 Abs. 1 KCanG). Das Gelände darf nicht durch werbende Beschilderung oder auffällige Gestaltung erkennbar gemacht werden (§ 23 Abs. 2 KCanG). Cannabis ist gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern (§ 22 Abs. 1 KCanG). Bei jeder Weitergabe sind Alter und Mitgliedschaft zu kontrollieren (§ 19 Abs. 2 KCanG), und Versand oder Lieferung von Cannabis sind verboten (§ 19 Abs. 4 KCanG). Werbung und Sponsoring sind verboten (§ 6 KCanG). Viele dieser Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§ 36 Abs. 1 KCanG). Bewerte nur, was du tatsächlich gesehen hast. Fehlt ein Präventionsbeauftragter oder ein Konzept, kannst du das benennen.
Wie du eine Meldung formulierst
Eine gute Meldung ist sachlich und nachvollziehbar. Schreib auf, was du beobachtet hast, wann und wo es war und wer beteiligt war, soweit du das weißt. Trenne deine Beobachtung von Vermutungen und Gerüchten. Die Behörde kann mit einem klaren Sachverhalt mehr anfangen als mit einer pauschalen Behauptung.
Nenne deinen Namen, wenn du kannst. Anonyme Hinweise sind schwer zu prüfen, weil die Behörde dann nicht nachfragen kann. Frag bei der Behörde nach, ob und wie sie Hinweise von Dritten behandelt, bevor du meldest.
Wann die Polizei zuständig ist
Die Behörde überwacht die Anbauvereinigung. Bei einer Straftat, etwa einer Weitergabe von Cannabis an Minderjährige, ist die Polizei die richtige Stelle. Bei einer Gefahr für Menschen rufst du den Notruf.
Die Weitergabe von Cannabis außerhalb des erlaubten Rahmens ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG strafbar: Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Gibt eine Person über 21 Jahren Cannabis an ein Kind oder einen Jugendlichen ab, liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, für den das Gesetz Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nennt (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Was du mit deiner Meldung erreichen kannst
Welche Schritte die Behörde nach deiner Meldung geht, entscheidet sie im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 27 KCanG. Sie prüft dafür den Hinweis. Das ist ein Verfahren, in dem du nicht selbst bestimmst, was passiert. Gerichte entscheiden im Einzelfall, wenn es zu einer Auseinandersetzung kommt.
Wenn dir eine Entscheidung der Behörde unklar ist, kannst du bei ihr nachfragen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann bei rechtlichen Fragen zu deinem Fall helfen.
Was du jetzt konkret tun kannst
- Notiere Datum, Ort und Beobachtung in einem kurzen Vermerk.
- Finde heraus, welche Behörde in deinem Bundesland für Anbauvereinigungen zuständig ist.
- Schick die Meldung schriftlich und bitte um eine Bestätigung des Eingangs.
- Ruf bei akuter Gefahr die Polizei oder den Notruf an, bevor du eine Meldung schreibst.
Zu den Grundlagen der Anbauvereinigungen liest du den Beitrag Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten Cannabis Social Clubs?. Wer wissen will, wie sich der Club im Alltag verhält, findet im Artikel Wie funktioniert ein Cannabis Social Club im Alltag? eine Übersicht.
Häufige Fragen
An wen melde ich einen Verstoß eines Cannabis Social Clubs?
Die Meldung geht an die zuständige Behörde, die nach § 27 KCanG die Anbauvereinigung überwacht. Das Gesetz nennt die Behörde nicht namentlich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfragst du bei der Landesverwaltung. Bei Straftaten ist die Polizei zuständig.
Welche Verstöße kann die Behörde verfolgen?
Nach § 27 Abs. 3 KCanG handelt die Behörde bei einem begründeten Verdacht. Betroffen sein können unter anderem die Qualität des Cannabis, die Vorgaben zu Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz, Werbe- und Sponsoringmaßnahmen und die Auflagen nach § 13 Abs. 4 KCanG. Beschreibe deinen Verdacht sachlich und mit Angaben zu Ort und Zeit.
Kann ich eine Meldung anonym abgeben?
Anonyme Hinweise sind schwer zu prüfen, weil die Behörde nicht nachfragen kann. Frag bei der Behörde nach, wie sie Hinweise von Dritten behandelt, bevor du eine Meldung abgibst.