Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Gilt in Fußgängerzonen ein Konsumverbot?

Häufige Fragen

Darf man in der Fußgängerzone Cannabis rauchen?

Zwischen 7 und 20 Uhr nicht. Das Konsumcannabisgesetz verbietet den öffentlichen Konsum in Fußgängerzonen in diesem Zeitraum (§ 5 Abs. 2 Nr. 5). Das Verbot greift unabhängig davon, ob sich jemand gestört fühlt. Das Verbot bei Minderjährigen gilt außerdem auch außerhalb der Zeitspanne, wenn ein Kind den Konsum unmittelbar mitbekommt (§ 5 Abs. 1). Wer unsicher ist, wartet ab und wählt einen Ort ohne Schule, Spielplatz und Kinder in der Nähe.

Was ist, wenn ich nach 20 Uhr in der Fußgängerzone bin?

Die Uhrzeit allein entscheidet nicht über alles. Die übrigen Verbote aus § 5 bleiben bestehen, dazu zählen Schulen mit ihrer Sichtweite und die unmittelbare Gegenwart von Minderjährigen. Ob du konkret betroffen bist, hängt von Ort und Umständen ab. Bei einem konkreten Vorfall hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt, der die Lage einordnen kann.

Wo finde ich Hilfe, wenn ich mit meinem Konsum unzufrieden bin?

Die Sucht & Drogen Hotline ist unter 01806 313031 erreichbar, die Website findest du unter sucht-und-drogen-hotline.de. Auf drugcom.de gibt es Informationen und einen Cannabis-Check als Selbsttest. Wenn du merkst, dass du den Konsum nicht mehr steuern kannst, sprich früh mit einer Suchtberatungsstelle in deiner Nähe. Dort erfährst du, welche Angebote vor Ort bestehen.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 5 (gesetze-im-internet.de)
  2. BIÖG: Gefahren für Jugendliche (cannabispraevention.de)
  3. Sucht & Drogen Hotline
  4. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

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