Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Wie viele Pflanzen darf ich in der Wohnung halten?

Häufige Fragen

Wie viele Cannabispflanzen darf ich zu Hause anbauen?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt insgesamt höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig halten. Das regelt § 9 Abs. 1 KCanG. Das Gesetz knüpft die Erlaubnis an die einzelne Person. Wer mit anderen zusammenlebt, klärt vor dem Anbau die Aufteilung.

Darf ich die Ernte meinen Freunden schenken?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden, wie § 9 Abs. 2 KCanG festlegt. Auch ein Geschenk gilt als Weitergabe. Für die Weitergabe an Minderjährige gelten zusätzlich die Strafvorschriften des § 34 KCanG.

Brauche ich die Zustimmung des Vermieters für den Eigenanbau?

Das KCanG regelt den Mietvertrag nicht. Was im Mietvertrag und in der Hausordnung steht, ist entscheidend. Kläre die Frage vorab schriftlich mit dem Vermieter.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 9 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 3 auf gesetze-im-internet.de
  3. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz
  4. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)
  5. § 34 KCanG (Strafvorschriften)
  6. § 36 KCanG (Bußgeldvorschriften)

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