Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf ich im eigenen Garten konsumieren?

Häufige Fragen

Ist der Konsum im eigenen Garten erlaubt?

Ein privater Garten ist im Verbotskatalog des § 5 KCanG nicht ausdrücklich genannt. Verboten bleibt aber der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren (§ 5 Abs. 1 KCanG). Ist der Garten öffentlich einsehbar oder zugänglich, kann das Verbot des öffentlichen Konsums greifen. Pacht- und Mietverträge können zusätzliche Regeln setzen.

Spielt die Entfernung zur Schule im Garten eine Rolle?

Ja, wenn der öffentliche Konsum im Spiel ist. Die Sichtweite zu Schulen endet nach dem Wortlaut des Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich (§ 5 Abs. 2 KCanG). Ob ein konkreter Garten innerhalb dieser Sichtweite liegt, hängt von Lage und Situation ab.

Quellen

  1. KCanG § 5: Konsumverbote
  2. KCanG § 9: Eigenanbau
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. Konsumcannabisgesetz § 34 (gesetze-im-internet.de)

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