Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Darf man auf dem Balkon konsumieren?

Häufige Fragen

Ist Cannabiskonsum auf dem eigenen Balkon verboten?

Ein privater Balkon ist nicht ausdrücklich im Verbotskatalog des § 5 KCanG genannt. Verboten ist aber der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren (§ 5 Abs. 1 KCanG). Außerdem können Mietvertrag und Hausordnung Regeln setzen, die zusätzlich gelten.

Was ist, wenn Nachbarn sich über den Geruch beschweren?

Beschwerden sollte man ernst nehmen und das Gespräch suchen. Die Hausordnung und der Mietvertrag können Regeln enthalten, die dabei eine Rolle spielen. Bei Streit hilft der Mieterverein, bei komplizierten Fällen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Quellen

  1. KCanG § 5: Konsumverbote
  2. KCanG § 3: Besitz
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche

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