Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Dürfen Clubs Samen versenden?

Häufige Fragen

Dürfen Anbauvereinigungen Samen per Post verschicken?

Das Gesetz sieht es nicht vor. Nach § 20 Abs. 1 KCanG dürfen Clubs Vermehrungsmaterial nur innerhalb ihres befriedeten Besitztums weitergeben, wobei beide Seiten persönlich anwesend sein müssen. Für Stecklinge sind Versand und Lieferung ausdrücklich verboten. Samen holst du deshalb im Club ab, mit amtlichem Lichtbildausweis.

Wie viele Samen bekomme ich pro Monat im Club?

Ein Club darf an dich pro Kalendermonat höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge weitergeben, bei einer Mischung insgesamt höchstens fünf Stück (§ 20 Abs. 3 KCanG). Die Weitergabe ist nur zum privaten Eigenanbau erlaubt. Für den Eigenanbau zu Hause gelten zusätzlich die Regeln aus § 9 KCanG.

Kann ich als Nichtmitglied Samen von einem Club bekommen?

Möglich ist das für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, ebenfalls nur persönlich im befriedeten Besitztum (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 KCanG). Der Club prüft Alter und Wohnsitz per amtlichem Lichtbildausweis, hält Stückzahl und Datum fest und verlangt die Erstattung der Gewinnungskosten.

Quellen

  1. § 20 KCanG: Kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  2. § 19 KCanG: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  3. § 1 KCanG: Begriffsbestimmungen
  4. § 25 KCanG: Selbstkostendeckung
  5. § 26 KCanG: Dokumentations- und Berichtspflichten
  6. § 36 KCanG: Bußgeldvorschriften
  7. § 27 KCanG: Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  8. § 15 KCanG: Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  9. § 9 KCanG: Privater Eigenanbau
  10. Sucht und Drogen Hotline
  11. KCanG § 4 Cannabissamen

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