Darf ein Club Cannabis versenden?
Nein, ein Cannabis Social Club darf Cannabis weder versenden noch liefern. Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Versand und die Lieferung von Cannabis ausdrücklich (§ 19 Abs. 4 Satz 2 KCanG). Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 18 KCanG), die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 36 Abs. 2 KCanG). Die Weitergabe an Mitglieder findet deshalb persönlich im Club statt, nicht per Paket, Post oder Kurier.
Was das Gesetz ausdrücklich sagt
§ 19 KCanG regelt die Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Absatz 4 enthält zwei Sätze: Mitglieder dürfen Cannabis, das sie vom Club erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben, und der Versand und die Lieferung von Cannabis sind verboten. Beide Regeln hängen zusammen. Wird Cannabis aus dem geschützten Rahmen des Clubs herausgeschickt, lassen sich Empfänger und Menge nicht mehr kontrollieren.
Weitergabe nur persönlich und im Besitztum
Anbauvereinigungen dürfen nur das innerhalb ihres befriedeten Besitztums gemeinschaftlich angebaute Cannabis weitergeben, und zwar in Reinform als Marihuana oder Haschisch (§ 19 Abs. 1 KCanG). Die Weitergabe geschieht ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums durch Mitglieder an Mitglieder bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit des weitergebenden und des entgegennehmenden Mitglieds (§ 19 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Dabei muss der Club Alter und Mitgliedschaft strikt kontrollieren, mit Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis (§ 19 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Ein Paket macht beides unmöglich.
Was innerhalb des Geländes erlaubt ist
Nicht jede Bewegung von Cannabis ist verboten. Der Club darf Cannabis nicht außerhalb des in der Erlaubnis genannten Besitztums lagern oder dorthin verbringen, außer in den Fällen des § 22 Abs. 3 und 5 KCanG (§ 22 Abs. 2 KCanG). Ein Transport von mehr als 25 Gramm zwischen Teilen desselben Besitztums ist zulässig, wenn die Teile räumlich unmittelbar miteinander verbunden sind. Andernfalls gelten Bedingungen: höchstens ein Zwölftel der erlaubten Jahresmenge, Schutz gegen Zugriff, Anzeige bei der Behörde spätestens einen Werktag vorher, Begleitung durch ein Mitglied sowie Mitgliedsausweis, Kopie der Erlaubnis und unterschriebene Transportbescheinigung (§ 22 Abs. 3 KCanG). Diese Regel betrifft nur Wege zwischen Teilen des Besitztums. Einen Versand an Mitglieder oder andere Orte erlaubt sie nicht.
Auch Mitglieder dürfen nichts weitergeben
Wer als Mitglied erhaltenes Cannabis an Dritte weitergibt, verstößt gegen § 19 Abs. 4 Satz 1 KCanG. Das Abgeben oder Weitergeben von Cannabis außerhalb der erlaubten Fälle kann nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG als Straftat verfolgt werden. Vorgesehen sind eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Rechtlichen Rat im Einzelfall geben Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Angebote mit Lieferung nach Hause
Ein Angebot, Cannabis zu liefern, hat mit einer Anbauvereinigung nichts zu tun. Anbauvereinigungen dürfen nicht liefern. Wer Cannabis außerhalb der erlaubten Wege erwirbt oder entgegennimmt, verstößt gegen das Verbot in § 2 Abs. 1 Nr. 11 und 12 KCanG. Je nach Menge und Fall kommen Bußgeld oder Strafe in Betracht (§§ 34 und 36 KCanG). Lehne solche Angebote ab. Weitere Informationen zu den Gefahren des Konsums bietet cannabispraevention.de.
Was du als Mitglied tun solltest
- Lass dir Cannabis nur persönlich im Club aushändigen.
- Bestelle nichts, was per Post oder Kurier kommen soll.
- Wenn dir ein Versand angeboten wird, lehne ab und melde es dem Vorstand.
- Gib erhaltenes Cannabis nicht weiter.
Der Club informiert Mitglieder am besten schon im Aufnahmegespräch darüber, dass es keinen Versand gibt. Die Behörde kann bei Verstößen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Untersagung der Tätigkeit (§ 27 Abs. 3 KCanG).
Hilfe bei Fragen zum Konsum
Bei Fragen zum eigenen Konsum hilft das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, das Beratungsstellen vor Ort listet. Für eine erste Einschätzung ist die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 erreichbar.
Die Regeln für die persönliche Abgabe erklärt Ab welchem Alter gelten die vollen Abgabemengen?. Wie die Weitergabe im Club insgesamt geregelt ist, zeigt Was bedeutet kontrollierte Weitergabe im KCanG?. Die Frage, ob Mitglieder Cannabis weitergeben dürfen, beantwortet Dürfen Mitglieder Cannabis aus dem Club weitergeben?
Einen Überblick über die Clubs und ihre Regeln bietet Was ist ein Cannabis Social Club?. Allgemeine Informationen zu Anbauvereinigungen bietet der Themenbereich Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Darf ein Cannabis Social Club Cannabis per Post verschicken?
Nein. Der Versand und die Lieferung von Cannabis sind nach § 19 Abs. 4 Satz 2 KCanG verboten. Die Weitergabe an Mitglieder erfolgt persönlich im befriedeten Besitztum. Ein Versandangebot solltest du ablehnen und dem Vorstand melden.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Versandverbot?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 2 KCanG). Die Behörde kann zudem Maßnahmen anordnen (§ 27 Abs. 3 KCanG). Ob im Einzelfall weitere Folgen greifen, hängt vom Sachverhalt ab. Bei Unsicherheit kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage einordnen.