Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Darf ein Club Cannabis versenden?

Häufige Fragen

Darf ein Cannabis Social Club Cannabis per Post verschicken?

Nein. Der Versand und die Lieferung von Cannabis sind nach § 19 Abs. 4 Satz 2 KCanG verboten. Die Weitergabe an Mitglieder erfolgt persönlich im befriedeten Besitztum. Ein Versandangebot solltest du ablehnen und dem Vorstand melden.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Versandverbot?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 2 KCanG). Die Behörde kann zudem Maßnahmen anordnen (§ 27 Abs. 3 KCanG). Ob im Einzelfall weitere Folgen greifen, hängt vom Sachverhalt ab. Bei Unsicherheit kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt die Lage einordnen.

Quellen

  1. KCanG § 19 Weitergabe von Cannabis
  2. KCanG § 22 Sicherung und Transport
  3. KCanG § 27 Überwachung
  4. KCanG § 34 Strafvorschriften
  5. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  6. KCanG § 2 Verbote und Ausnahmen
  7. Suchthilfeverzeichnis der DHS
  8. Sucht & Drogen Hotline

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